Regierungskabinett will Gebühren für Vorschuljahr im Kindergarten wieder einführen
Der Besuch des Kindergartens im letzten Jahr – dem Vorschuljahr – soll künftig nicht mehr wie bislang kostenlos sein. Die Eltern werden voraussichtlich für alle drei Jahre Kindergarten bezahlen müssen. Das sieht eine Novelle zum Schulgesetz vor, die am Mittwoch vom tschechischen Kabinett gebilligt wurde.
„Die Gebühren, die sich heute in den Kindergärten zwischen 100 und 500 Kronen (ca. 4 bis 20 Euro) monatlich bewegen, sollen dann künftig von zwei auf alle drei Jahre verteilt werden. Theoretisch könnte es also dazu kommen, dass die monatlichen Gebühren sogar reduziert werden.“
Die Wiedereinführung der Gebühren für das Vorschuljahr in den Kindergärten ist nicht die einzige Änderung, die im novellierten Schulgesetz verankert ist. Künftig soll es auch keine Limits geben, was die notwendige Zahl von Schülern an einer Schule anbelangt. Die bislang im Gesetz verankerte Mindestschülerzahl zwang kleinere Gemeinden manchmal dazu, die Schule zu schließen. Das gefiel den Gemeinden nicht. Künftig soll es nur vom Träger der Schule abhängen, ob er die Schule beibehalten und die fehlenden finanziellen Mittel aus eigener Tasche ergänzen wird. Minister Liška:„Es kommt vor, dass die Zahl der Kinder in einer Gemeinde sinkt. Das kann aber auch ein vorübergehender Trend sein, der nur zwei oder drei Jahre lang anhält. Es wäre deshalb schade, die Schule in einer solchen Gemeinde zu schließen. Wir wollen keine Schule grundlos abschaffen. Es ist einfach, eine Schule zu schließen, aber es ist schwierig, sie wieder neu zu errichten.“
Mit der Durchsetzung des Gesetzes wird es Minister Liška im Abgeordnetenhaus nicht einfach haben. Die oppositionellen Sozialdemokraten werden der Wiedereinführung der Gebühren für das Vorschuljahr nicht zustimmen. Zudem können die Kindergartengebühren Liškas Worten zufolge ein dankbares Thema für die Opposition bei den bevorstehenden Landkreiswahlen sein. Wenn das Gesetz jedoch gebilligt wird, könnte es ab dem Schuljahr 2009/2010 in Kraft treten.