Schweizer Bundespräsidentin in Tschechien: Prag zeigt Verständnis für Ventilklausel
Die Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Montag ihren offiziellen Staatsbesuch in der Tschechischen Republik begonnen. Am ersten Tag stand ihr Empfang durch Präsident Václav Klaus auf der Prager Burg im Mittelpunkt, übrigens der erste offizielle Staatsempfang für die Schweiz in der selbstständigen Tschechischen Republik. Zentrales Thema bei dem Gespräch der Staatsoberhäupter war die unlängst in der Schweiz eingeführte so genannte Ventilklausel zum Personenfreizügigkeitsabkommen.
„Ich kann ganz gut die Gründe verstehen, die die Schweizerische Eidgenossenschaft zu solchen Maßnahmen geführt haben. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Tschechische Republik nicht daran schuld ist, was die Schweiz jetzt ein wenig quält. Deshalb sind wir ein kleines bisschen traurig darüber, dass diese acht Länder als eine Gruppe behandelt wurden und dass nicht jedes Land einzeln beurteilt wurde. Ich weiß jedoch ganz gut, dass dies nicht bedeutet, dass die Kontakte zwischen den Tschechen und den Schweizern jetzt gebremst oder sogar eingefroren werden. Also man muss diese Maßnahme nicht überbewerten.“
Ansonsten gebe es in den bilateralen Beziehungen keine Probleme, sagte Klaus. Die Schweizer Bundespräsidentin verteidigte die Ventilklausel in Prag und erklärte ausführlich die Gründe, die den Bundesrat zu dieser Regelung veranlasst haben:„Wir haben heute ungefähr 22 Prozent der Wohnbevölkerung, die ausländische Wohnbevölkerung aus dem EU-Raum ist. In Zahlen ausgedrückt sind das knapp 1,3 Millionen Menschen auf 7,8 Millionen Einwohner in der Schweiz. Und dazu kommen noch täglich 240.000 Grenzgänger. Das ist ein Viertel sämtlicher Grenzgänger, die sich im EU-Raum bewegen.“
Das führe zu Spannungen in verschiedenen Regionen, sagte Eveline Widmer-Schlumpf. Sie erklärte, dass die Ventilklausel eine vorübergehende Maßnahme sei und höchstens bis zum Mai 2014 gelte. Des Weiteren unterstrich sie:„Es betrifft die Arbeitsbewilligungen, die über ein Jahr ausgelegt sind. Alle Arbeitsbewilligungen bis zu einem Jahr sind davon nicht betroffen. Also die tschechischen Bürger, die für ein Jahr im Tourismus oder in anderen Bereichen zu uns kommen, sind davon nicht betroffen. Nur Arbeitsverhältnisse, die mehr als ein Jahr dauern, fallen unter diese Klausel.“
Beide Staatsoberhäupter betonten, die bilateralen Beziehungen seien sehr gut, respektvoll und durch eine langjährige Zusammenarbeit geprägt:„Die Tschechische Republik ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Mitteleuropa und wir haben unsere Beziehungen im Wirtschaftsbereich in den letzten Jahren sehr stark ausgebaut. Nach dem Zweiten Weltkrieg und auch nach 1968, im Zuge der damaligen Reformen, sind viele tschechische Staatsbürger in die Schweiz gekommen, haben sich eine Existenz in der Schweiz aufgebaut, sind zum Teil auch wieder zurückgegangen und haben somit auch eine Brückenfunktion zwischen der Schweiz und der Tschechischen Republik übernommen. Gestützt auf diese guten Beziehungen sind in der Folge auch viele Arbeitsplätze hier entstanden, andererseits sind es rund 300 Schweizer Firmen, die in der Tschechischen Republik tätig sind“, sagte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf.