Senat lehnt Novelle des Arbeitsgesetzbuches wegen Definition des Begriffs "sexuelle Belästigung" ab
Der Senat der Tschechischen Republik hat am Mittwoch die Novelle des Arbeitsgesetzbuches abgelehnt, die ihm vom Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden war. Stein des Anstoßes war der Begriff der sexuellen Belästigung, der dort figuriert. Ein Bericht von Katrin Sliva:
Von Seiten der Senatoren wurde das Argument laut, dass mit dem Begriff der sexuellen Belästigung leicht Missbrauch betrieben werden könne. Andere wiederum finden ihn unnötig, wie die folgende Aussage des Senators Jaroslav Kubera von der ODS belegt:
"Tschechische Frauen sehnen sich geradezu danach, umschwärmt zu werden. Wenn sie sich belästigt fühlen, können sie auf eine sehr rasante Art und Weise deutlich machen, dass sie sich das nicht wünschen. Und tschechische Männer sind intelligent genug, in solchen Fällen den Rückwärtsgang einzulegen."
Gegenüber der Nachrichtenagentur ÄTK ließ eben dieser Senator verlauten, "er werde nicht die Ziele von ewig unbefriedigten Feministinnen unterstützen." Eine genauere Definition dessen, was sich hinter dem Begriff der sexuellen Belästigung tatsächlich verbirgt, ist also offensichtlich durchaus vonnöten. Man darf gespannt sein.