Sexualstraftäter als Pädagogen? Justizministerium will Register zum Verhängen von Berufsverboten

Das tschechische Justizministerium hat die Einführung eines neuen Registers vorgeschlagen. Darin sollen Straftäter gelistet werden, die in der Vergangenheit Kinder missbraucht oder vergewaltigt haben. Personen, deren Namen im Verzeichnis stehen, dürften dann nicht mehr mit Kindern arbeiten. Das Justizministerium reagiert damit auf Fälle, in denen mehrfach verurteilte Sexualstraftäter weiter in der Kinderbetreuung tätig sein konnten – und rückfällig wurden.

Vladimír Řepka | Foto: Archiv von Justizministerium

Zu den geplanten Neuerungen äußerte sich Vladimír Řepka in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks. Er ist Sprecher des Justizministeriums:

„Der Sinn der angedachten Maßnahme ist, bei an Kindern verübten Sexualstraftaten einen Rückfall zu unterbinden. Dazu soll die Möglichkeit des regelmäßigen Kontakts mit Kindern verhindert werden.“

Das Justizministerium plant, die Gerichte über die Eintragungen in das Register entscheiden zu lassen. Die rechtsprechenden Behörden sollen dabei beurteilen, ob es sich bei dem Vergehen um einen Einzelfall gehandelt hat, oder ob eine weitere Gefahr für andere Kinder besteht. Welche Berufe und Tätigkeiten für die registrierten Personen genau verboten werden sollen, ist derzeit noch unklar. Ein Verstoß gegen die Auflagen soll in jedem Fall strafbar sein, da er als Strafvereitelung angesehen werden würde.

František Čihák | Foto: Milan Kopecký,  Tschechischer Rundfunk

Wie lange die Sexualstraftäter in dem Register geführt werden könnten, auch das werde Bestandteil weiterer Verhandlungen sein, meint Vladimír Řepka. František Čihák, Sachverständiger für die Bereiche Psychiatrie und Sexualwissenschaft, findet, dass die Gerichte auch die Möglichkeit bekommen müssten, die Arbeit mit Kindern entsprechenden Personen für immer zu untersagen:

„Ein Großteil der Pädophilen trifft regelmäßig auf Kinder oder spielt mit ihnen, überschreitet aber nie die Grenze dessen, was erlaubt ist. Wenn es allerdings doch dazu kommt, sollte ein lebenslanges Berufsverbot verhängt werden.“

Das Register der Sexualstraftäter würde den Plänen des Justizministeriums zufolge nicht öffentlich sein. Angedacht ist aber ein Zertifikat, durch das Angestellte im pädagogischen Bereich nachweisen könnten, dass sie nicht im Register gelistet sind. Eltern oder etwa Veranstalter eines Ferienlagers könnten von Mitarbeitern eine Vorlage des Dokuments verlangen. Zwar müsse dieser Forderung von Gesetzes wegen niemand nachkommen, eine Präventionswirkung hätte die Maßnahme aber allemal, meint Vladimír Řepka:

„Wenn ein Betreuer es ablehnt, dem Veranstalter einer Ferienfreizeit einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dann ist das für den Organisator natürlich ein Signal. Es wäre dann wohl in seinem Interesse, sich lieber einen anderen Mitarbeiter zu suchen.“

Libor Vávra | Foto: Michaela Danelová,  Tschechischer Rundfunk

Auch Libor Vávra vom tschechischen Richterverband hält das Register für sinnvoll: „Ich setze auf die Prävention. Ein ehemaliger Sexualstraftäter hätte doch nicht die geringste Motivation, sich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben, wenn er mit einem Ausrufezeichen im Register geführt wird.“

Einen strengeren Umgang mit dem Register wünscht sich Taťána Malá (Ano). Die Parlamentarierin leitet den Unterausschuss für die Problematik häuslicher und sexueller Gewalt im Abgeordnetenhaus. Malá zufolge sollte das Zertifikat aus dem Register ein Einstellungskriterium für Lehrer werden – genauso, wie es das bisher das Führungszeugnis ist. Auch Pädagogen, die schon an den Schulen angestellt sind, sollten demnach zur Vorlage des Zertifikats verpflichtet werden.

Taťána Malá | Foto: Michaela Danelová,  iROZHLAS.cz

Wenngleich die genaue Ausgestaltung des Registers also noch unklar ist – es scheint weitgehend Einigkeit zu herrschen, dass der Vorstoß des Justizministeriums angebracht ist. Denn in den tschechischen Medien wurde in der Vergangenheit etwa über einen Mann aus Liberec / Reichenberg berichtet, der zweimal wegen Vergewaltigung von Kindern verurteilt worden war. Die Person konnte jedoch erneut ein Ferienlager organisieren, da es ihm die tschechische Rechtsprechung nicht untersagte. Später verging sich der Mann erneut an mehreren Kindern. Über zahlreiche ähnliche Fälle informierte der Tschechische Rundfunk im Sommer dieses Jahres. Es bleibt also nur zu hoffen, dass die zahlreichen Gesetzeslücken alsbald geschlossen werden.

Autoren: Ferdinand Hauser , Artur Janoušek
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