Sexualstraftäter in der Kinderbetreuung: Braucht Tschechien schärfere Gesetze?

Die tschechische Polizei hat sich im vergangenen Jahr mit einigen Fällen beschäftigt, in denen es zu Kindesmissbrauch durch Lehrer, Erzieher oder ähnliche Aufsichtspersonen kam. Manchen Experten zufolge hat auch die tschechische Rechtslage Schuld an derartigen Vergehen. Denn die Gesetze verhindern nicht ausreichend, dass pädophile Straftäter mit Kindern arbeiten.

Illustrationsfoto: Matt Phillips,  Flickr,  CC BY-NC 2.0

In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks informierte am Montag der Polizeisprecher Ondřej Moravčík über die veröffentlichten Zahlen.

„Im vergangenen Jahr haben wir in 36 Fällen ermittelt, bei denen es zu sexueller Gewalt an Kindern unter Aufsicht kam, das heißt etwa durch Lehrer, Erzieher und Leiter von Freizeitgruppen“, so Moravčík. „Die dabei verübten Straftaten waren vor allem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“, spezifizierte der Leiter des Pressereferats der Polizei.

Die Zahlen bewegen sich dabei etwa auf dem Niveau der Vorjahre. 2020 wurden 28 Fälle festgestellt, 2019 waren es 34.

Illustrationsfoto: Kai C. Schwarzer,  Flickr,  CC BY-NC-ND 2.0

Begeht eine Person bei der Betreuung von Kindern ein Sexualdelikt, kann diese in Tschechien mit einem Berufsverbot von maximal zehn Jahren belegt werden. Experten zufolge ist das zu wenig. Ein lebenslanger Ausschluss von der Tätigkeit kommt für die Regierung jedoch nicht in Frage. Das Justizministerium begründete dies für den Tschechischen Rundfunk wie folgt:

„Ein lebenslanges Berufsverbot konnte man in den 1950er Jahren verhängen. Eine derartige Maßnahme und eine Rückkehr in die damalige Rechtsprechung kommt für das Justizministerium nicht in Frage“, so der Sprecher des Ministeriums, Vladimír Řepka.

Martin Hollý | Foto: Jana Přinosilová,  Tschechischer Rundfunk

Aber nicht nur, dass andere Länder wie Italien oder die Schweiz ein lebenslanges Berufsverbot in ihren Gesetzen vorsehen, auch aus medizinischer Sicht sei eine solche Maßnahme zu rechtfertigen – sagt der Psychologe und Sexualwissenschaftler Martin Hollý:

„Wenn ein Mensch derartige Straftaten aufgrund seiner inneren Motivation und einer Störung der Sexualpräferenz verübt, hat er diese Störung in der Regel ein Leben lang. Helfen kann nur eine medizinische Behandlung.“

Psychiatrische Heilanstalt Bohnice | Foto: Filip Jandourek,  Tschechischer Rundfunk

Mithilfe einer solchen intensiven Therapie kann Hollý zufolge das Risiko für ein abermaliges Delikt von über 50 Prozent auf unter 10 Prozent gesenkt werden. Ein Rückfall sei jedoch nie ausgeschlossen, so der ehemalige Direktor der psychiatrischen Klinik Bohnice in Prag.

Martin Hollý sieht aber noch eine weitere Rechtslücke. So ist ein Berufsverbot bei Sexualstraftätern nur dann möglich, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat bereits mit Kindern gearbeitet haben. Zuletzt sorgte etwa der Fall eines Mannes für Aufsehen, der 2007 wegen des Missbrauchs eines minderjährigen Mädchens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Wenige Jahre später gründete er jedoch eine Tanzgruppe und verging sich mehrfach an einem 13-jährigen Mädchen aus der Gruppe.

Libor Vávra | Foto: Michaela Danelová,  Tschechischer Rundfunk

Dass der tschechische Staat derartige Szenarien besser verhindern müsse, findet etwa der Präsident des tschechischen Richterverbandes, Libor Vávra:

„Meiner Ansicht nach ist es überflüssig, ein Berufsverbot daran zu binden, ob die Person ihr Risikoverhalten bei der Betreuung von Kindern an den Tag gelegt hat“, findet der Richter. „Vor allem beim Umgang mit besonders Schutzbedürftigen, wie eben gerade Kindern, müssen wir die Gesetze verschärfen“, so Vávra.

Autoren: Ferdinand Hauser , Artur Janoušek
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