Staat plant Entschädigung bei Impfschäden

Foto: ČT24

Für Kinder in Tschechien gilt allgemein die Impfpflicht. Sollten dabei Schäden entstehen, könnten Eltern in Zukunft eine Entschädigung geltend machen.

Foto: ČT24
Nicht einmal bei den modernsten Impfstoffen lassen sich unerwünschte Nebenwirkungen völlig ausschließen. Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötungen oder Schwellungen an der Impfstelle beziehungsweise Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Sehr selten treten auch schwerwiegende Reaktionen auf, die bleibende Behinderungen verursachen. In solchen Fällen könnte der tschechische Staat künftig Entschädigungen zahlen, zumindest bei Schäden durch verpflichtende Impfungen. Das Gesundheitsministerium hat dazu einen entsprechenden Gesetzestext vorbereitet. Dazu Ressortchef Adam Vojtěch (parteilos):

„Im Fall eines Impfschadens muss man sich an das Gesundheitsministerium wenden. Dieses beurteilt die Krankengeschichte des Patienten und lässt fachliche Gutachten ausarbeiten. Dabei wird nicht die Kausalität nachgewiesen, das wäre nicht hundertprozentig möglich. Beurteilt wird die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die Folgen der Impfung handelt.“

Roman Chlíbek  (Foto: Adam Kebrt,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Der Antrag muss spätestens drei Jahre nach Feststellen des Impfschadens gestellt werden. Die Mindestgrenze der Entschädigung liegt bei 10.000 Kronen (390 Euro).

„Eine Obergrenze wollten wir nicht festlegen. Sollte der Impfschaden so drastisch sein, dass eine lebenslange Pflege nötig ist, kann die Entschädigung mehrere Millionen Kronen betragen.“

Roman Chlíbek von der Tschechischen Impf-Gesellschaft, beschreibt die häufigsten unerwünschten Nebenwirkungen:

„Bei einigen Impfungen können neurologische Komplikationen auftreten, selten kommt es zu einem Gehirnödem. Möglich sind Bewegungsstörungen beziehungsweise eine Schädigung der Gelenke.“

Foto: Dirk Fuhlert,  Pixabay / CC0
Eventuelle Impfschäden werden vom staatlichen Amt für Medikamentenkontrolle (SUKL) registriert. Laut einem Bericht der Arzneimitteltester war die häufigste Nebenwirkung eine vorübergehende Störung der Motorik, sie wurde in 37 Fällen im vergangenen Jahr gemeldet.

Zahlreiche Eltern verweigern sich hierzulande der Impfpflicht. Auch die zweifache Mutter Petra hat die Impfung bei ihrem zweiten Kind abgelehnt:

„Bisher konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass die Impfstoffe tatsächlich Erkrankung verhindern. Ich weiß nicht, was für unerwünschte Reaktionen gerade bei meinem Kind auftreten könnten. Und eigentlich kann das niemand wissen.“

Die Kinderärzte begegnen ähnlichen Befürchtungen sehr häufig, wie Ilona Hülleová bestätigt. Sie ist die Vorsitzende des Verbands der Kinder- und Jugendärzte:

Ilona Hülleová  (Foto: Archiv von Ilona Hülleová)
„Die Eltern haben Angst, dass ihr Kind nicht reif ist und die Impfung es sehr belastet. Zudem fürchten sie sich vor Nebenwirkungen. Es gibt immer wieder Gerüchte und Geschichten, wie ein Kind nach der Impfung Schäden erlitten habe. Man sei davon überzeugt, dass eine bestimmte Kinderkrankheit in Folge einer Impfung ausgebrochen sei.“

Die Kinderärztin begrüßt das geplante Entschädigungsgesetz:

„Wenn der Staat die Eltern verpflichtet, ihr Kind impfen zu lassen, und wenn es dabei zu unerwünschten Folgen beziehungsweise Schäden kommt, hat die Familie meiner Meinung nach ein Recht auf Entschädigung.“

Das Gesetz soll bis Ende des Jahres von der Regierung verabschiedet und nachfolgend vom Abgeordnetenhaus und vom Senat gebilligt werden. Eine Entschädigung soll daher frühestens in zwei Jahren möglich sein.