Staat und Kirche in Tschechien: Die Dauerfehde geht in die nächste Runde

Kardinal Miloslav Vlk
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In den meisten gesellschaftlichen Bereichen hat die Tschechische Republik inzwischen das europäische Niveau erreicht oder zumindest den Anschluss gefunden. Wenn man jedoch die Beziehungen zwischen Staat und Kirche ausklammert, dann wird man feststellen, dass diese noch so einige Wünsche offen lassen. Nicht zuletzt nach der erneuten Verabschiedung des novellierten Kirchengesetzes am Dienstag im Prager Abgeordnetenhaus, das seine Kritiker wieder auf den Plan rief. Lothar Martin berichtet.

Das große Tauziehen um eines der strittigsten Gesetze in Tschechien, das Kirchengesetz, geht weiter. Am 18. Dezember 2001 war es in einer ähnlichen Form schon einmal verabschiedet worden. Damals hatten 121 Abgeordnete der nach dem so genannten Oppositionsvertrag miteinander paktierenden Sozial- und Bürgerdemokraten für den Gesetzentwurf votiert, Kommunisten, Christ- und Freiheitsdemokraten hatten ihn abgelehnt. Daraufhin hatte eine Gruppe von 21 Senatoren am 13. Februar 2002 beim Verfassungsgericht in Brno /Brünn eine Beschwerde eingereicht, der am 26. November des gleichen Jahres zu großen Teilen stattgegeben wurde. Vom Verfassungsgericht waren nämlich einige Bestimmungen des Gesetzes, die sich insbesondere mit den Organisationen der kirchlichen Charitas befassten, gestrichen worden. Eine Schlappe für den Staat, doch noch lange kein Grund, die Waffen endgültig zu strecken. Daher legte die nunmehr sozialliberale Regierung am 13. Januar dieses Jahres eine Novelle zum Kirchengesetz vor, in der die Registrierung von Charitas- und Diakonie-Einrichtungen neu definiert wurde. Und zwar in einer Form, die von der Kirche und der ihr nahe stehenden Partei, der Christlich-Demokratischen Volksunion (KDU-CSL), erneut abgelehnt wurde. Der Prager Erzbischof, Kardinal Miloslav Vlk, nennt den Grund:

"Die Verfassung sagt, dass die Kirche ihre Angelegenheiten nach den eigenen Richtlinien regelt. Das Kulturministerium hat diese Richtlinien gebilligt. Aber wenn wir sie dann anwenden und unsere Institutionen gründen, dann gibt uns das Ministerium anhand des Gesetzes vor, dass wir diese Institutionen erst dann in Betrieb nehmen können, wenn sie vom Ministerium abgesegnet werden. Und darin liegt die gesamte Rechtsanhängigkeit."

Der Kardinal prangert in diesem Zusammenhang an, dass der tschechische Staat nach Aufhebung mehrerer Bestimmungen des ersten Gesetzes durch das Verfassungsgericht nunmehr erneut versuche, religiöse Freiheiten und damit auch den Handlungsspielraum der Kirche zu beschränken. Ähnlich sehen es auch die hiesigen Christdemokraten. Der Fraktionsvorsitzende ihrer Abgeordneten, Jaromir Talir, erachtet das neue Gesetz sogar für überflüssig und begründet seine Meinung wie folgt:

"Weil kein Handlungsbedarf dafür besteht, dass ein Problem auf diese Weise gelöst wird. Und zum zweiten sind wir überzeugt davon, dass es im Widerspruch zu einem Beschluss des Verfassungsgerichtes steht, das mit diesem Beschluss schon einmal eine ähnliche Anordnung abgeschmettert hat. Das Abgeordnetenhaus will mit der neuerlichen Gesetzesnovelle nur wieder das Verfassungsgericht testen, ob es zu der gleichen Meinung kommt oder nicht."

In der Tat: Sollte es die letzte Instanz bei der Verabschiedung von Gesetzen, Staatspräsident Vaclav Klaus, nicht dem Senat gleichtun und gegen das novellierte Kirchengesetz nicht auch sein Veto einlegen, dann werden die Senatoren aus den Reihen der Christdemokraten im Verbund mit Bürger- und Freiheitsdemokraten wohl erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Womit ein weiteres Mal bewiesen wäre: Staat und Kirche in Tschechien, das passt irgendwie (noch) nicht zusammen.