Stasi-Verdacht gegen Babiš bleibt

Andrej Babiš (Foto: ČTK)
0:00
/
0:00

War Andrej Babiš Agent der Staatssicherheit? Das slowakische Verfassungsgericht dreht den Streit auf Anfang.

Andrej Babiš  (Foto: ČTK)
Das slowakische Verfassungsgericht hat Urteile niedrigerer Instanzen zu den Stasi-Vorwürfen um den tschechischen Politiker und Milliardär Andrej Babiš aufgehoben. Bei dem Streit geht es darum, ob Babiš wissentlich ein Agent des kommunistischen Geheimdienstes StB in der früheren Tschechoslowakei war.

Erst im Januar dieses Jahres bestätigte der Oberste Gerichtshof in der Slowakei die Urteile niedrigerer Instanzen, denen nach Babiš zu Unrecht als Mitarbeiter der Staatssicherheit bezeichnet worden sei. Damit schien ein Streit zu Ende gegangen zu sein, der seit 2012 geschwelt hatte.

Seit diesem Donnerstag gilt das Urteil allerdings nicht mehr. Das Verfassungsgericht in Košice / Kaschau hat die vorherigen Richtersprüche nämlich wegen Formfehlern gekippt, ohne jedoch die Rechtmäßigkeit der Urteile zu bewerten. Die Verfassungsrichter gaben somit einer Beschwerde des slowakischen Instituts des nationalen Gedächtnisses (ÚPN), also einer Art dortiger Gauck-Behörde, statt. Der Leiter des Instituts, Ondrej Krajňák, zeigte sich zufrieden:

Ondrej Krajňák  (Foto: Pavol Frešo,  CC BY 2.0)
„Wir haben nicht erwartet, dass wir vor dem Verfassungsgericht mit unserer Beschwerde in allen Punkten erfolgreich sein würden.“

Die Korrespondentin des Tschechischen Rundfunks in Bratislava, Pavlína Nečásková, hat den Urteilsspruch im Gerichtssaal verfolgt:

„Einer der Vorwürfe war, dass ehemalige Agenten des Geheimdienstes StB zu Gunsten von Babiš als Zeugen ausgesagt haben, ohne zuvor von ihrer Schweigepflicht enthoben worden zu sein. Außerdem betonte das Verfassungsgericht, es halte ehemalige Agenten nicht für vertrauenswürdige Zeugen.“

Laut den Archivdokumenten soll Babiš 1980 Vertrauensperson des StB geworden sein. Zwei Jahre später soll ihn dann ein Geheimdienstoffizier als Inoffiziellen Mitarbeiter angeworben haben. Das ÚPN-Institut legte der ersten gerichtlichen Instanz insgesamt zwölf Akten vor, in denen Babiš als Agent angeführt wird. Die zuständige Richterin stufte diese Dokumente jedoch nur als indirekte Beweise ein.

Der in Bratislava geborene Babiš bestreitet seit Jahren eine Zusammenarbeit mit der StB als Agent. Er hatte in dieser Sache schließlich Klage gegen das Slowakische Institut des nationalen Gedächtnisses eingereicht, das die StB-Akten in der Slowakei verwaltet. Einen Wendepunkt bedeutet eine weitere Entscheidung des Verfassungsgerichts. Und dass nicht nur in der Causa Babiš, sondern auch in vergleichbaren Fällen. Die Korrespondentin zum Befund:

Foto: Tschechisches Fernsehen
„Das Institut des nationalen Gedächtnisses sei nicht die Behörde, gegen die sich Andrej Babiš und andere Angeklagten wehren könnten. Das Institut verwalte die StB-Akten, trage aber keine Verantwortung für deren Inhalt.“

Babiš verwies in Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts auf die in der kommenden Woche anstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Tschechien. Das Urteil könne nun von seinen politischen Konkurrenten ausgeschlachtet werden. Er habe nie mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet und werde sich durch eine Klage gegen das slowakische Innenministerium wehren, so Babiš.