Streit um beschmiertes Konew-Denkmal in Prag

Iwan Stepanowitsch Konew (Foto: ČTK / Vít Šimánek)

Marschall Iwan Stepanowitsch Konew gilt in Russland als Kriegsheld. Doch im heutigen Tschechien wird er mittlerweile auch kritisch gesehen. Nun wurde erneut das Konew-Denkmal im Prager Stadtteil Dejvice besprüht. Und nach Äußerungen des dortigen Bürgermeisters ist man bei der russischen Botschaft in Tschechien verärgert.

Iwan Stepanowitsch Konew  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Am Mittwoch wurde in Tschechien an den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen am 21. August 1968 in die Tschechoslowakei erinnert. In der darauffolgenden Nacht besprühten Unbekannte dann das Denkmal für Iwan Stepanowitsch Konew mit roter Farbe. Dabei wurde auf den Sockel folgende Botschaft geschrieben: „Nein zum blutigen Marschall, wir werden nicht vergessen!“ Ergänzend stehen dort die Jahreszahlen 1945, 1956, 1961 und 1968.

Am Donnerstag inspizierte der Bürgermeister des sechsten Prager Stadtbezirks, Ondřej Kolář, den Ort des Geschehens. Dabei sagte der konservative Politiker von der Top 09 dem Tschechischen Fernsehen:

„Wie in den vergangenen Jahren wird der sechste Stadtbezirk auch in diesem Jahr das Konew-Denkmal reinigen lassen. Zugleich stellt sich die Frage, ob man dieses nicht vielleicht dauerhaft so lassen sollte. Denn ich befürchte, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wieder eine ähnliche Aufschrift dort auftaucht.“

Auch in den zurückliegenden Jahren war das Denkmal beschmiert worden. Die russische Botschaft in Prag reagierte auf den erneuten Vorfall mit den Worten:

Russische Botschaft in Prag | Foto: Russische Botschaft in Prag
„Die barbarische Tat verletzt das Gedenken an die vielen Tausend Soldaten und Offiziere der Roten Armee, die auf dem Boden der Tschechischen Republik in den Kämpfen gegen die nationalsozialistischen Besatzer bei der Befreiung Prags gefallen sind.“

Die Botschaft erinnerte zudem daran, dass Konew auch die Befreiung der Konzentrationslager Terezín / Theresienstadt und Auschwitz leitete.

Laut westlichen Historikern hatte der sowjetische Kriegsheld aber auch bei unrühmlichen Taten eine leitende Funktion: so 1956 bei der Niederschlagung des Ungarischen Aufstands sowie 1961 beim Mauerbau in Berlin. Für das Verständnis der Aufschrift allerdings noch wichtiger ist Konews angebliche Beteiligung am militärischen Einmarsch in der Tschechoslowakei im August 1968. Er soll maßgeblich zu den nachrichtendienstlichen Untersuchungen im Vorfeld beigetragen haben. Dies weist Moskau jedoch zurück. Laut der offiziellen Sicht befand sich Konew seit 1963 im Ruhestand.

Ondřej Kolář  (Foto: Tereza Melicharová,  CC BY 1.0)
Auf die Schattenseiten des Marschalls weist jedenfalls seit vergangenem Jahr auch eine neue Gedenktafel an der Statue in Prag hin. Ihre Anbringung hatte bereits damals für Empörung auf russischer Seite gesorgt. Später am Donnerstag nach der Schmierattacke auf den steinernen Konew goss Bürgermeister Kolář weiteres Öl ins Feuer.

„Wir wiederholen noch einmal unser Angebot an die russische Botschaft. Wir sind bereit, mit ihr darüber zu verhandeln, dass das Konew-Denkmal in den Garten der Vertretung gebracht wird und dort vor Vandalen sicher ist. Der sechste Stadtbezirk erwägt jedenfalls, Konew so zu lassen, wie er jetzt ist, oder ihn komplett zu entfernen. Denn die Meinung der Bürger ist meiner Ansicht nach klar“, so der Bürgermeister.

Bei der russischen Botschaft interpretierte man das am Freitag aber als eine Solidarisierung des Stadtteil-Rathauses mit den Vandalen. In einer längeren Presseerklärung behauptete die Vertretung zudem, Prag 6 hätte mit der Anbringung der neuen Aufschrift aus dem vergangenen Jahr solche Taten provoziert. Man habe nun „eine entsprechende Note“ an das tschechische Außenministerium geschickt, verkündete die Botschaft. Am Freitag kam die Antwort aus dem Czernin-Palais. Das Ministerium sehe sich in dem Streit nicht für zuständig, sagte Sprecherin Zuzana Štíchová:

„Die Statue ist kein Kriegsgrab laut dem entsprechenden Vertrag zwischen der tschechischen und der russischen Regierung. Sie unterliegt auch nicht einem anderen Schutz, der sich aus internationalem Recht ergeben würde. Die Kompetenzen liegen ausschließlich bei der örtlichen Selbstverwaltung.“