Tschechen bekommen Gebrauchsanleitung für neues Gesundheitssystem
In einem Reiseführer nachzuschlagen, wenn man in den Urlaub fahren möchte, oder eine Bedienungsanleitung für ein Elektrogerät zu studieren, das ist das Normalste von der Welt. Die Tschechinnen und Tschechen haben aber am Dienstag eine besondere Art von Anleitung geschenkt bekommen. Sie soll sie durch die Gefilde des einheimischen Gesundheitswesens führen. Ab dem 1. Januar 2008 kommt da nämlich viel Neues auf sie zu. Die erste Phase der Gesundheitsreform, so heißt es offiziell.
Konkrete Anleitungen, wie man mit dem Gesundheitssystem zurechtkommen könne und Hilfestellungen für die Patienten.
Es geht aber bei Weitem nicht nur um die Praxisgebühren, die für jeden Besuch beim Hausarzt und für jedes Rezept mit maximal zwei Arzneien fällig werden. Vorgesehen sind auch weitere Zahlungen, darunter zum Beispiel eine Gebühr für die Behandlung in der Ambulanz, für den Hausbesuch des Arztes und nicht zuletzt auch Tagesgebühren im Krankenhaus, Pflegeheim oder in der Kur. Die Höhe der einzelnen Gebühren wird zwischen 30 und 90 Kronen liegen, umgerechnet also etwa ein bis drei Euro. Als Obergrenze für die Zuzahlung der Patienten wurden 5000 Kronen pro Jahr festgelegt, und auch da soll die erwähnte Broschüre als Ratgeber dienen. Bei der Lektüre kann man erfahren, so Julínek:
„Was mit den Daten passiert, die sich bei der Registrierung aller Zahlungen ergeben. Die Daten werden vom Gesundheitsministerium und den Krankenversicherungen bearbeitet, so dass das neue System besser als jetzt geregelt werden kann.“
Ob diese Feststellung des Ministers die Patienten im Moment trösten kann, ist schwer zu sagen. Fest steht, dass die Einführung der Gebührenpflicht im Gesundheitswesen hierzulande weiterhin für Unmut sorgt. Die Vorsitzende der Vereinigung für Patientenschutz, Vladimíra Bošková:„Wir sind nach wie vor gegen die Praxisgebühren und hoffen, dass sich das Verfassungsgericht mit dem Abgeordnetenvorschlag zu ihrer Überprüfung verantwortungsbewusst befassen wird. Die Verfassung, die Freiheiten und Grundrechte garantiert, spricht von einer unentgeltlichen Gesundheitspflege. Wir sind der Meinung, dass man ein in der Verfassung verankertes Recht nicht durch ein Gesundheitsgesetz außer Kraft setzen kann.“
Außerdem muss das neue System nicht unbedingt die erwünschten Einsparungen bringen, meint Bošková und verweist vor allem auf das Problem der sozialschwachen Patienten, die ihren Besuch beim Arzt bis zum letzten Moment hinauszögern. Das habe auch Konsequenzen:
„Bei einem Teil dieser Patienten führt es zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Mit ihrer Einweisung ins Krankenhaus erhöhen sich aber die Heilungskosten. Wenn man dann auch die Arbeitsunfähigkeit hinzurechnet, die damit in der Regel verbunden ist, kann es im Endeffekt paradoxerweise zur Verteuerung der Gesundheitspflege führen.“