Tschechien diskutiert erneut über Nullpromilleregelung bei Alkohol am Steuer

In Tschechien gibt es keinerlei Toleranz bei Alkohol am Steuer. Es gilt die Nullpromilleregelung. Doch die ist im Land des Bieres immer wieder heiß diskutiert. Und das erneut seit Anfang August. Da wurde eine Studie des Gesundheitsministeriums bekannt, die besagt, dass ein leichter Alkoholgehalt im Blut noch keine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat. Am Mittwoch hat nun die Regierung Änderungen in der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Was bedeutet das für die Nullpromilleregelung?

Nach dem Alkoholgenuss Auto fahren - řízení vozidla po požití alkoholu  (Foto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks - Radio Prag)
Ins Auto und los, selbst nach dem Genuss eines einzigen Bieres. Was in Deutschland geht, ist in Tschechien bisher verboten. Laut einem Expertenteam des tschechischen Gesundheitsministeriums allerdings wohl unnötigerweise. Denn auch bei 0,24 Promille im Blut sei die Reaktionsfähigkeit des Fahrers nicht eingeschränkt, sagen die Experten. Zudem beweise dieser Wert nicht eindeutig einen Alkoholgenuss, ergänzt Gerichtsgutachter Jaroslav Zikmund:

„Erst bei diesem Wert werden die anständigen Autofahrer herausgefiltert, die keinen Alkohol getrunken haben, aber bei denen das Testgerät Alkohol im Atem nachweist, weil sie etwa bestimmte Speisen gegessen oder Medikamente genommen haben.“

Foto: Sarah Mooney / Stock.XCHNG
Bei der Verkehrspolizei in Tschechien wurde ohnehin schon erwogen, bis zu 0,24 Promille Alkohol unter gewissen Umständen zu tolerieren. Zumal dieser Wert genauso durch Messfehler des Gerätes zustande kommen kann. Auch unter Einfluss der Studie gilt daher seit dieser Woche eine interne Anweisung an die Verkehrspolizisten, die mehr Toleranz erlaubt. Und zwar dann, wenn Fahrer mit bis zu 0,24 Promille im Alkoholtest versichern, sie hätten keinen Alkohol getrunken. Allerdings müssen die Polizisten dem nicht glauben:

„Der Polizist ist kein Fachmann dafür, er kann nur subjektiv entscheiden. Wenn er der Meinung ist, dass der Fahrer auch bei einem niedrigen Promillewert unter Alkoholeinfluss steht, kann er ihn zur ärztlichen Untersuchung bitten“, so Milan Hubka, der beim Magistrat der Stadt Prag für die Verfolgung von Verkehrsvergehen zuständig ist.

Foto: Andrej Troha / Stock.XCHNG
Eine Abkehr vom Nullpromillewert ist das aber nicht. Am Mittwoch befasste sich auch die Regierung Nečas unter anderem mit diesem Thema. Das Kabinett entschied, dass es einen Vorschlag des Senats zu Änderungen an der Straßenverkehrsordnung unterstützen wird. In diesem Gesetzesvorschlag soll die Fahrt unter geringem Alkoholeinfluss nicht mehr so streng bestraft werden wie bisher. Konkret: Bei einem Wert von bis zu 0,3 Promille soll es keine Strafpunkte mehr geben, sondern nur noch eine Strafe von bis zu 5000 Kronen (200 Euro). Aber auch das Kabinett lehnte eine Abkehr vom Nullpromillewert ab. Premier Nečas:

„Meine persönliche Meinung, nicht die als Politiker, ist: Wenn man uns Tschechen ein Bier erlaubt, dann trinken wir anderthalb bis zwei.“

Über den Gesetzesvorschlag muss noch das Abgeordnetenhaus entscheiden. Auch dort wird man aber die alarmierenden Zahlen der Polizei kennen. Demnach gingen im ersten Halbjahr dieses Jahres 2230 Verkehrsunfälle auf das Konto von alkoholisierten Fahrern. 32 Menschen starben bei diesen Unfällen.