Tschechien erwägt eine Entschädigung sudetendeutscher Antifaschisten

Das tschechische Kabinett erwägt die Möglichkeit, eine Gruppe von Sudetendeutschen, die zu Unrecht aus der Tschechoslowakei ausgesiedelt worden waren, zu entschädigen. Es handelt sich dabei um jene Personen, die nachweisen können, als Antifaschisten tätig gewesen zu sein. Markéta Maurová mit den Einzelheiten.

Die tschechische Regierung hat neuerdings in Erwägung gezogen, Antifaschisten aus den Reihen der Sudetendeutschen zu entschädigen. Für eine solche Geste sprach sich bereits am Samstag der Vizepremier und Parteichef der Sozialdemokraten, Vladimir Spidla, aus. Seiner Äußerung nach soll sich der Tschechisch-Deutsche Zukunftsfonds damit befassen. Am Montag wurde die Idee der Entschädigung auch von Premier Milos Zeman unterstützt. Es handle sich dabei um einige Dutzend, höchstens einige Hundert Personen, sagte Zeman, und ergänzte:

"Und zwar um diejenigen, die gegen das Nazi-Regime aktiv gekämpft haben. Ich habe viele Male betont, dass ich alle Sudetendeutschen schätze, die einen Teil der antinazistischen Opposition darstellten bzw. in den Konzentrationslagern gelitten haben. Und ich glaube, dass sich die Entschädigung für diese Leute in demselben Maße wie auf alle anderen Antifaschisten beziehen muss. Denn die Entschädigung kann sich nicht auf die Nationalität, sondern auf die aktive politische Haltung stützen."

Der tschechische Regierungschef reagierte auch auf die Worte des Bundeskanzler-Kandidaten Edmund Stoiber, die dieser am letzten Wochenende auf dem Sudetendeutschen Tag in Nürnberg von sich gegeben hat. Stoiber hatte erneut die Aufhebung der Benes-Dekrete gefordert und zudem die Europa-Tauglichkeit Tschechiens in Frage gestellt:

"Es gibt die ernsthafte Befürchtung, dass seine mögliche Wahl zum Bundeskanzler - milde ausgedrückt - zu einer weiteren Entwicklung der tschechisch-deutschen Beziehungen nicht gerade beigetragen würde."

Die Äußerungen des bayrischen Ministerpräsidenten über die Vorbereitung der Tschechischen Republik auf den EU-Beitritt wurden auch vom deutschen Bundesaußenminister Joschka Fischer scharf kritisiert. Ihm zufolge bedeute die Bedingung des EU-Beitritts durch die Aufhebung der Benes-Dekrete eine ernsthafte Beeinträchtigung der deutschen Interessen.

Die sog. Benes-Dekrete zur Aussiedlung der sudetendeutschen Bevölkerung aus der damaligen Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg kommen an diesem Dienstag im Europa-Parlament wieder auf die Tagesordnung. Die Abgeordneten diskutieren über eine Resolution zur EU-Erweiterung, in der auch die Dekrete erwähnt werden. Im Unterschied zum Entwurf vom März ist der jetzige Text zu den Nachkriegsdokumenten weniger kritisch. Es wird darin nicht mehr behauptet, dass die Dekrete mit dem EU-Recht nicht kompatibel seien, man fordert jedoch zu deren rechtlicher Überprüfung auf. Das Europa-Parlament beauftragte zwei Experten, eine solche Analyse zu erarbeiten, die Mitte Juli zur Verfügung stehen wird.