Tschechien und die Familie Liechtenstein streiten um Waldfläche bei Prag
Der Besitzrechtstreit zwischen der Tschechischen Republik und den Liechtensteinern zieht sich bereits seit zwei Jahren in die Länge. Er betrifft 600 Hektar Waldfläche bei Říčany nahe Prag. 2013 entschied ein Stadtbezirksgericht in Prag, der Wald gehöre der Stiftung Fürst Liechtenstein. Ein Jahr später wurde der Beschluss vom tschechischen Staat bezweifelt. Nun hat die Stiftung Berufung beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Konkret wird um eine Waldfläche bei Říčany gestritten.
„Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt 600 Hektar südöstlich von Prag. Die Stiftung ist der Rechtsnachfolger meines Großvaters, und diese Eigentumsrechte wurden im Jahre 2013 übertragen. Die Stiftung wurde eingetragen als rechtmäßiger Eigentümer. Und überraschenderweise sind wir vom tschechischen Staat verklagt worden, eine Feststellungsklage wurde eingereicht. Jetzt sind wir durch die ersten zwei Instanzen gegangen. Wir denken, dass der Prozess, zahlreiche Beweise, die wir vorgebracht haben, nicht gewürdigt hat. Wir haben jetzt seine Berufung gegen das letzte Urteil der zweiten Instanz beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.“
Die Tschechische Republik besteht in dem Streit darauf, dass das gesamte Eigentum der Familie aufgrund der Beneš-Dekrete enteignet wurde. Es habe kein Eigentum gegeben, das die Stiftung im Erbschaftsverfahren 2013 hätte vererben können. Dass der Staat als neuer Besitzer nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundbuch nicht eingetragen wurde, soll ein Versäumnis damaliger Beamter sein. Die Stiftung Fürst Liechtenstein hält das jüngste Urteil für eine neue Konfiszierung und eine neue Anwendung der Beneš-Dekrete im Jahr 2015 beziehungsweise 2016.„Die Familie hat immer ganz klar gesagt, dass die Beneš-Dekrete auf die Familie Liechtenstein nicht anwendbar sind. Wir sind keine Deutschen, wir sind subsumiert worden unter die Deutschen, und es gibt klare Beweise jetzt in diesem Rechtsstreit, dass Dokumente ausgefüllt worden sind, von denen die kommunistische Regierung behauptet hat, dass mein Großvater sie unterzeichnet hätte: Ein Zellbogen von 1930 ist aufgetaucht, wo gefragt worden ist, zu welcher Nationalität man sich bekennt. Da ist ganz klar aufgetaucht, dass dieser Zellbogen nicht von meinem Großvater und auch nicht von meinem Urgroßvater unterzeichnet worden ist. Wir glauben, dass die Beweiswürdigung nicht entsprechend durchgeführt worden ist.“Falls der Oberste Verwaltungsgerichtshof nicht zu ihrem Gunsten entscheidet, ist die Stiftung Fürst Liechtenstein bereit, sich an internationale Gerichte zu wenden.