Verfassungsgericht setzt das Gesetz über vorgezogene Neuwahlen außer Kraft
Nun steht es fest. Am 9. und 10. Oktober wird in Tschechien nicht gewählt. Die heiß und zugleich gespannt erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts zur vorgezogenen Parlamentswahl hat viele Menschen, allen voran die Politiker, enttäuscht. Das Gericht hat dem fraktionslosen Abgeordneten Miloš Melčák Recht gegeben. Der hatte die gesetzliche Grundlage für die Verkürzung der laufenden Wahlperiode als verfassungswidrig bezeichnet. Damit waren die Oktoberwahlen vom Tisch.
Nun müssen die Parlamentsparteien schnell über eine grundsätzliche Verfassungsänderung entscheiden, um die Wahlen wenigstens einen Monat später abhalten zu können. Ansonsten gilt was die Verfassungsrichterin Ivana Janů sagt:
„Wenn das Parlament keine verfassungskonforme Lösung billigen wird, dann wird das jetzige legitim gewählte Parlament seine Geschäfte bis Ende der laufenden Wahlperiode ausüben.“
Über die dauerhaft wirksame Verfassungsänderung sollte das Abgeordnetenhaus eigentlich schon an diesem Freitag entscheiden. Der ehemalige Justizminister und bürgerdemokratische Abgeordnete Jiří Pospíšil (ODS):
„Ich hoffe, dass wir die Möglichkeit, das Abgeordnetenhaus aufzulösen, durchsetzen werden. Das ist wichtig, denn die Verfassung muss allgemein gültige Regeln beinhalten, wie politische Krisen zu lösen und vorgezogene Neuwahlen zu erreichen sind. Ohne derartige Festlegungen führt das gültige System in politische Krisen.“
Zufrieden mit dem Befund des Verfassungsgerichts war natürlich der Kläger Miloš Melčák. Er hat auch gleich auch ein Signal für die Zukunft entsandt:
„Wenn wir, mein Rechtsanwalt und ich, zu dem Schluss kommen, dass das neue Gesetz wieder Mängel beinhaltet, werden wir erneut vor dem Verfassungsgericht klagen.“Gestern hat die Staatliche Wahlkommission die bereits auf Hochtouren laufenden Vorbereitungen für die Parlamentswahl am 9. und 10. Oktober definitiv eingestellt. Jetzt muss sie eine politische Vereinbarung über einen neuen Wahltermin abwarten. Dass es diesmal nach der Ausrufung der Neuwahlen bei der Staatlichen Wahlkommission sozusagen ruckzuck gehen muss, bestätigte ihr Vorsitzender, Innenminister Martin Pecina:
„Wir müssen dann sehr schnell arbeiten, um die Termine einzuhalten, die jetzt von Politikern angesteuert werden. Hierzu wird das Innenministerium eine entsprechende Verfügung herausgeben, die die Verkürzung der Fristen auf 50 Tage ermöglichen wird.“
Man muss sich also sputen, damit die Nation wenigstens am 6. und 7. November an die Wahlurnen gehen kann.