Verfassungsrichter entziehen Regierung die Kompetenz bei Eigenbedarfsregelung

Marihuana (Foto: ČTK)

Im Januar noch hatte die damalige tschechische Regierung ihren Partnern in Bayern und Sachsen zugesichert, sie wolle die tolerierte Menge beim Besitz von Crystal reduzieren. Denn aus Tschechien kommt gerade jenes Crystal, das auf den deutschen Drogenmarkt gelangt. Nun hat das Verfassungsgericht der Regierung die Kompetenz in solchen Dingen entzogen. Welche Drogenmengen als Eigenbedarf gelten, das dürften nur die Gerichte entscheiden, so das Urteil. Ein Bezirksgericht aus Liberec / Reichenberg hatte sich an die Verfassungsrichter gewandt.

Marihuana  (Foto: ČTK)
15 Gramm Marihuana, 1,5 Gramm Heroin, 2 Gramm Crystal – drei Beispiele für Eigenbedarfsmengen, die bisher in Tschechien gegolten haben. Festgelegt wurden sie von der tschechischen Regierung zu Jahresbeginn 2010. Anfang dieses Jahres gab die Regierung auf Druck vor allem aus Bayern dann bekannt, sie wolle bei Crystal auf 0,5 Gramm runtergehen. Das führte zu scharfer Kritik des Drogenbeauftragten Jindřich Vobořil, er befürchtete eine Kriminalisierung von Abhängigen.

Die Diskussion ist nun gegenstandslos geworden. Denn das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat entschieden, dass bei bestehender Rechtslage einzig die Gerichte über tolerierbaren Eigenbedarf entscheiden dürfen. Jiří Nykodým ist der Sprecher des Verfassungsgerichts:

Jiří Nykodým  (Foto: Archiv des Verfassungsgerichts)
„Die Gerichte können zu ihrer Rechtssprechung vor dem Jahr 2010 zurückkehren, damals gab es bereits eine gefestigte Vorstellung davon, was als geringe Menge Drogen gilt. Deswegen dürfte es nun nicht zu Problemen kommen. Im Strafgesetzbuch gibt es schließlich auch weitere Regelungen, die auf der Abwägung der Gerichte beruhen – zum Beispiel bei Körperverletzung. Nur die Rechtssprechung entscheidet, was schwere Körperverletzung ist.“

Bei den Drogen spricht das Strafgesetzbuch nur allgemein davon, dass der Besitz „einer Menge, die größer als klein ist“, nicht mehr toleriert werden darf.

Nach dem Urteil bestehen nun prinzipiell zwei Möglichkeiten für die Zukunft: Entweder die Regierung fügt sich - oder sie initiiert eine Gesetzänderung. Das aber hält der stellvertretende Justizminister František Korbel nicht für sinnvoll:

„Ehrlich gesagt, eine große Tabelle mit Mengenangaben passt einfach nicht ins Strafgesetzbuch.“

Ivan Douda,  photo ČT24
Ganz allgemein begrüßen Juristen die Entscheidung der Verfassungsrichter. Die Prager Oberstaatsanwältin Lenka Bradáčová verweist zum Beispiel darauf, dass die tschechischen Drogentabellen ein europäisches Unikum gewesen seien. Doch was halten jene von dem Urteil, die Drogenabhängige betreuen? Der Psychologe Ivan Douda leitet das Prager Zentrum „Drop in“:

„Wenn mich vor zehn oder mehr Jahren jemand gefragt hätte, dann hätte ich gesagt, es wäre bedenklich. Mittlerweile sind die Gerichte aber erfahrener und in Drogenfragen informierter. Das Risiko einer Diskriminierung von Abhängigen besteht natürlich weiter, es ist aber geringer geworden. Unsere langjährige Erfahrung ist zudem, dass die tschechischen Gerichte umso pragmatischer und weniger unter Emotionen entscheiden, je höher die Instanz ist.“

Foto: marin,  FreeDigitalPhotos.net
Douda sieht das Verfassungsgerichtsurteil auch als Möglichkeit, endlich mit einem Mythos aufzuräumen, der sich bis nach Deutschland verbreitet hat: dass in Tschechien der Besitz von geringen Mengen an Drogen erlaubt sei.

„Das Missverständnis besteht darin, dass viele Menschen glauben, sie dürften eine geringe Menge bei sich führen. Das stimmt aber nicht, auch dies ist illegal, wird aber als Ordnungswidrigkeit gewertet. Erst eine Menge, die größer als klein ist, entspricht einer Straftat.“

Was die tschechischen Gerichte nun bei Crystal als Eigenbedarfsgrenze ansehen, das bleibt abzuwarten.