Winkelmann: Kommunistische Verbrechen gegen Menschlichkeit sollen vor ein internationales Gericht

Neela Winkelmann (Foto: Martina Schneibergová)

Sie haben Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und wurden nie vor Gericht gestellt: Auch in Tschechien und in der Slowakei leben unzählige ehemalige kommunistische Funktionäre, die Verantwortung tragen beispielsweise für den früheren Schießbefehl an der Grenze. An diese Tatsachen erinnerten Rechtsexperten bei einem Seminar, das am Dienstag an der Prager Karlsuniversität stattfand. Initiiert wurde es von der Europäischen Plattform für Erinnern und Gedenken. Neela Winkelmann leitet diese Organisation.

Neela Winkelmann  (Foto: Martina Schneibergová)
Frau Winkelmann, das Thema des Seminars war die internationale Gerechtigkeit für die Verbrechen des Kommunismus. Was konnten Sie und Ihre Mitarbeiter im vergangenen Jahr erreichen?

„Wir haben verhältnismäßig viel geschafft. Wir haben eine internationale Aufforderung an unsere Mitglieder herausgeschickt: Sie sollten uns noch lebende, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortliche Personen nennen – für die Fälle, wo vielleicht auch noch Zeugen und Opfer am Leben sind. Unser Ziel war es, Fälle zu identifizieren, die dann vor dem neuen Gericht justiziabel wären. Wir haben nämlich schon vor drei Jahren bekannt gegeben, dass die Plattform sich für ein neues Gericht für die unverjährbaren Verbrechen des Kommunismus einsetzen wird. Im letzten Jahr haben wir die Fälle gesammelt und dann einer juristischen Analyse durch unser internationales Juristenberaterteam unterzogen. Dabei stellten sich zwei ganz klare Gruppen von Verbrechen heraus: die Tötungen am Eisernen Vorhang in der ehemaligen Tschechoslowakei und die Verfolgung, die Tötungen und die Vertreibung der türkischen Minderheit aus Bulgarien in den Jahren 1984-1989. Wir haben auch einen Dokumentarfilm gedreht mit Zeitzeugenaussagen zu diesen Fällen. Zudem haben wir einen Aufruf an die internationale Gemeinschaft gestartet, dass wir von den Staaten Hilfe brauchen. Wir wollen, dass ein internationales Gericht oder Tribunal gegründet wird, das ausschließlich über diese Fälle aus dem Kommunismus richten würde. Parallel haben wir die demokratische Staatengemeinschaft aufgefordert, zu überlegen, ob sie die von uns identifizierten Fälle mit der Hilfe der universellen Jurisdiktion vor ihren einheimischen Gerichten aburteilen könnten.“

Europäisches Parlament in Brüssel  (Foto: Pavel Novák,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Haben Sie inzwischen Reaktionen aus anderen Staaten bekommen?

„Ja, und das ist das Ermunternde dabei. Wir haben diese Aufforderung Ende Mai im Europäischen Parlament in Brüssel veröffentlicht. Bereits Ende August gab es eine Antwort auf Ministerialebene: Das estnische Justizministerium hat eine internationale Versammlung zum Gedenken an den 23. August – den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Totalitarismus – abgehalten. Es kamen Vertreter aus acht Justizministerien zusammen und sie haben die sogenannte ‚Talliner Deklaration‘ verabschiedet. Das ist ein Statement, in dem sich die anwesenden Vertreter der Justizministerien dafür einsetzen, dass eine internationale Arbeitsgruppe errichtet wird. Diese soll überprüfen, ob und wie diese neue Institution der internationalen Gerechtigkeit gegründet werden kann.“

Wir erklären Sie sich die Tatsache, dass hierzulande während der vergangenen 25 Jahre keiner von denen, die für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, verurteilt wurde?

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
„Das haben wir grob zusammengefasst. Die Situation ist in Tschechien, in der Slowakei und in Bulgarien ähnlich. Bei uns gab es praktisch keine gründliche Bereinigung der Justiz. Das heißt, es richten heute noch Richter, die im alten Regime erstens Mitglieder der Kommunistischen Partei waren und zweitens vielleicht selbst in diverse Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren. Denn damals standen die Urteile oft im Widerspruch zur Praxis, die in der freien demokratischen Welt üblich war. Des Weiteren besteht eine rechtliche Kontinuität mit dem kommunistischen Regime und das ermöglicht den möglicherweise vor Gericht stehenden Personen, sich zu verteidigen, dass sie eigentlich nichts Unrechtmäßiges begangen haben und dass alles im Einklang mit der damaligen Rechtsordnung war. Und drittens, was wir am meisten bemängeln: Es fehlen der Mut und der politische Wille, die Situation zu verändern. Sodass wir 25 Jahre lang auf Gerechtigkeit warten, und es passiert kaum etwas.“

Die Europäische Plattform für Erinnern und Gedenken wurde 2011 gegründet, ihre Mitglieder sind 48 Institutionen aus Europa, Kanada und den USA. Den Sitz hat sie in Prag. Mehr über die Plattform erfahren Sie unter www.memoryandconscienece.eu.