Wohnungskrise in Tschechien: Neues Gesetz soll Hilfe bringen

Ein neues Wohnförderungsgesetz wurde am Mittwoch vom tschechischen Abgeordnetenhaus gebilligt. Sein Ziel ist nicht, den Wohnungsbau anzukurbeln, sondern durch verschiedene Maßnahmen die Auswirkungen der Wohnungskrise abzumildern.

Die Einrichtung von Anlaufstellen für Menschen, die von Wohnungsnot bedroht sind, oder Förderbeiträge für Gemeinden, die diesen Menschen Wohnungen vermieten. Diese und weitere Schritte ermöglicht ein neues Wohnförderungsgesetz, das am Mittwoch mit den Stimmen von 102 Abgeordneten angenommen worden ist. Der Minister für Regionalentwicklung, Petr Kulhánek (Bürgermeisterpartei Stan), sagte im tschechischen Abgeordnetenhaus:

Petr Kulhánek | Foto: Zuzana Jarolímková,  iROZHLAS.cz

„Wir wollen die Zahl der Menschen in Wohnungsnot verringern. Unser Ziel ist es, sie im Laufe von zehn Jahren um 30 Prozent zu senken.“

Nach Angaben von Kulhánek gibt es in Tschechien mehr als 160.000 Menschen in Wohnungsnot. Zehnmal so viele, so der Minister, hätten mit Problemen zu kämpfen, die zum Verlust des Obdachs führen könnten. So will man etwa auch Menschen, die ihren Lebensgefährten oder den Job verloren haben, vor dem Verlust ihrer Unterkunft schützen.

Menschen in Not sollen künftig rund 100 Anlaufstellen helfen, in denen sie Beratung in Wohnfragen finden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde die Zahl der Kontaktstellen etwa um die Hälfte reduziert. Dies kritisiert der ehemalige Minister für Regionalentwicklung Ivan Bartoš (Piraten), unter dessen Leitung die Arbeit am Gesetz begonnen hatte:

Ivan Bartoš | Foto: Zuzana Jarolímková,  iROZHLAS.cz

„Der präventive Teil des Gesetzes wurde somit deutlich abgeschwächt. Es gibt aber auch ein zweites Problem, und zwar die Einschränkung des Kreises jener Personen, die nach dem Verlust ihrer Unterkunft Anspruch auf Hilfe haben.“

Auf Grundlage des nun verabschiedeten Gesetzes sollen Privathaushalte unterstützt werden, deren Einkommen maximal das 1,43-Fache des Existenzminimums beträgt. Diese Grenze wurde von der Opposition als zu streng kritisiert. Minister Kulhánek wies dies aber zurück und betonte, der Wert sei auf Basis von Expertenberechnungen ermittelt worden und könne künftig noch durch Verordnungen der Regierung angepasst werden. Dem Minister zufolge liegt die Grenze bei etwa 30.000 Kronen (1200 Euro) für eine alleinerziehende Mutter und bei 40.000 Kronen (1600 Euro) bei zwei Erwachsenen.

Menschen in Not könnten dank dem Gesetz nun leichter eine Unterkunft in kommunalen, genossenschaftlichen oder privaten Wohnungen erhalten, so die Argumentation der Regierung. Der Staat würde dafür Garantien bieten sowie finanzielle Beiträge an Gemeinden zahlen, die ihre Wohnungen an Bedürftige vermieten.

Der Vorschlag wurde von den Oppositionsparteien Ano sowie „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) kritisiert, da er ihrer Ansicht nach ein schwieriges, teures und komplexes System schaffe, ohne dass dadurch mehr Wohnungen auf den Markt kämen. Marie Pošarová ist Abgeordnete der Partei SPD:

„Das Gesetz bringt keine konkrete Hilfe und vor allem keine Wohnungen. Es basiert auf der Grundannahme, dass man den Wohnbedarf ohne einen zusätzlichen Wohnungsbau lösen kann.“

Das System der Wohnförderung soll den Staat im ersten Jahr eine Milliarde Kronen (40 Millionen Euro) kosten, in den Folgejahren steigen die Ausgaben jeweils auf 1,45 Milliarden Kronen (58 Millionen Euro) an. Ab dem fünften Jahr wird mit einem Haushaltsplus gerechnet.

Autoren: Markéta Kachlíková , Jan Duchoslav
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