Abgeordnetenhaus billigt Rentenreform und Änderungen an der Gesundheitsreform

Minister Petr Nečas (Foto: ČTK)

Nachdem vergangene Woche noch der Austritt zweier Abgeordneten aus der Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus gedroht hat und damit eine Schwächung des Regierungslagers, ist es diese Woche anders gekommen. Die beiden Abgeordneten haben sich entschieden zu bleiben und am Mittwoch hat die Regierung im Abgeordnetenhaus einige wichtige Gesetze auf den Weg gebracht.

Mit der Regierungsmehrheit hat die zweite Kammer des tschechischen Parlaments beschlossen, dass das Rentenalter in Tschechien bis zum Jahr 2030 auf 65 Jahre angehoben wird. Nur Frauen mit mehr als einem Kind werden früher in den Ruhestand gehen können. Zudem wird die Mindestversicherungszeit von 25 auf 35 Jahre angehoben. Der Vorsitzende der Vereinigung der Rentenversicherungen, Jiří Rusnok, bezeichnete diese Änderungen gegenüber den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks als notwendig:

Minister Petr Nečas  (Foto: ČTK)
„Sie spiegeln die demografische Entwicklung hierzulande wieder, die im Grunde typisch ist für die gesamte nördliche Erdhälfte. Zum einen werden die Menschen immer älter, zum anderen werden immer weniger Kinder geboren. Die Regelungen sind deswegen unerlässlich und eine Reaktion auf diese Entwicklung.“

Arbeits- und Sozialminister Petr Nečas hatte versucht über das Rentenalter auch ein Übereinkommen mit der linksgerichteten Opposition zu finden. Sozialdemokraten und Kommunisten lehnen eine Erhöhung jedoch als verfrüht ab.

Eine weitere Gesetzesvorlage fand am Mittwoch aber die Zustimmung der Opposition. Mit großer Mehrheit hat das Abgeordnetenhaus Änderungen an den Zuzahlungen im Gesundheitswesen verabschiedet. So sollen in Zukunft für den Krankenhausaufenthalt von Babys nach der Geburt keine Gebühren mehr anfallen. Zudem sollen Organspender von den Zahlungen im Gesundheitswesen befreit werden sowie jegliche gerichtlich angeordnete ärztliche Behandlung kostenfrei sein. Auf den Weg gebracht wurde zudem eine Reihe weiterer Gesetze. Sie alle betrafen aber nicht wichtige Reformschritte der Regierung.

Die Gesetzesnovellen muss nun noch der Senat beurteilen. Dort verfügen die Regierungspartner über eine komfortable Mehrheit, eine Zustimmung ist also wahrscheinlich.