Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor Abschluss

Die flexiblere und effektivere Zusammenarbeit der tschechischen und deutschen Polizei- und Zollorgane im beiderseitigen Grenzgebiet soll ein vorbereitetes Abkommen zwischen beiden Staaten garantieren, dessen Endfassung Ende Juli in Prag durch Experten beider Seiten abgestimmt wurde. Näheres von Lothar Martin.

Wie die Sprecherin des tschechischen Innenmisteriums Gabriela Bartikova gegenüber der Nachrichtenagentur CTK betonte, enthalte der Vertrag eine ganze Reihe von neuen Formen der Zusammenarbeit. Das Dokument sieht zum Beispiel gemeinsame tschechisch-deutsche Grenzpatrouillen und Fahndungen vor, wobei sich das Einsatzgebiet bei der Verfolgung von tatverdächtigen Personen bis in das Hinterland diesseits und jenseits der Grenze erstrecken kann. Der Vertrag soll ebenso den gemeinsamen Dienst von Polizei- und Zollbeamten beider Länder auf dem tschechischen bzw. deutschen Territorium ermöglichen und regeln.

Die tschechisch-deutschen Verhandlungen über das Abkommen knüpften der Sprecherin des Innenministeriums zufolge an die Gespräche über ein ähnliches Dokument vor vier Jahren an, die jedoch von der deutschen Seite aufgrund von legislativen Hürden unterbrochen wurden. Zu diesen Hürden sagte uns Ministerialrat Paul Scholz, der im Rahmen eines Phare-Projektes Aufbauhilfe beim tschechischen Innenmisterium leistet: Das Problem der Datenübermittlung in einen anderen Staat unter den bestimmten Vorgaben, die das deutsche Datenschutzrecht auferlegt, konnte also gelöst werden. Mehr noch: beide Seiten haben die Endfassung des Abkommens bereits in der jeweiligen Landessprache ausgearbeitet, so dass Ministerialrat Scholz zu der Schlussfolgerung gelangte: Zuvor muss der Vertrag allerdings noch von den jeweiligen Regierungen gebilligt, den Parlamenten ratifiziert und den Präsidenten beider Staaten unterzeichnet werden.