Ausnahme von Registrierkassenpflicht geplant

Foto: Ondřej Tomšů

Kleinunternehmer, die umsatzsteuerbefreit sind, sollen nicht elektronisch abrechnen müssen.

Alena Schillerová  (Foto: Prokop Havel,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Diese Möglichkeit eröffnet ein neuer Gesetzentwurf, den Finanzministerin Alena Schillerová ausgearbeitet hat. Die Ressortchefin reagiert damit sowohl auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden als auch auf ein Verfassungsgerichtsurteil von Mitte Dezember. Das hatte Nachbesserungen gefordert, bevor die Registrierkassenpflicht in Tschechien ausgeweitet wird.

Statt elektronischen Kassen sollen die Kleinunternehmer spezielle Rechnungsformulare nutzen, die das Ministerium herausgeben wird. Außerdem würden sie die Pflicht erhalten, jeden Monat ihre Umsätze den Finanzbehörden zu melden.

Bereits am Montag sagte Alena Schillerová dazu: „Mein Lösung ist keine Befreiung von der Registrierkassenpflicht, sondern eine Alternative für die kleinsten Unternehmer und Gewerbetreibenden. Der Vorteil ist, dass sie selbst entscheiden können, ob sie online oder offline abrechnen wollen.“

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Die Möglichkeit richtet sich aber nur an einen bestimmten Kreis von Kleinunternehmern. Sie müssen umsatzsteuerbefreit sein, dürfen nicht mehr als einen Angestellten beschäftigen, und der Gesamtumsatz darf in den vorangegangenen zwölf Kalendermonaten nicht höher als 200.000 Kronen (8000 Euro) gelegen haben, wobei nicht mehr als 500 Rechnungen ausgestellt wurden.

Eigentlich hätte zum 1. März die dritte Welle der Registrierkassenpflicht starten sollen, und zwar unter anderem für Marktstände, Veranstalter oder Anwälte und Ärzte. Zum 1. Juni wiederum sollten auch Handwerker nur noch elektronisch abrechnen dürfen. Doch wegen des erwähnten Urteils des Verfassungsgerichts verspäten sich die dritte und vierte Welle, sie sollen nun gemeinsam kommen. Das geschehe aber frühestens in der ersten Jahreshälfte 2019, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums diese Woche mit.

Autor: Till Janzer
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