Brabec will Kohlekommission einsetzen – aber grünes Licht für Grube Bílina

Grube Bílina (Foto: cool3d, Wikimedia CC BY 3.0)

Umweltminister Richard Brabec (Ano-Partei) will eine sogenannte Kohlekommission einsetzen, die unter anderem überwachen soll, wie die Erfordernisse zur Verminderung der Kohleförderung im Land umgesetzt werden. Nach Vorstellung von Brabec sollte die Kommission zum Ende des Jahres 2020 erstmals grundlegend in Erscheinung treten.

Richard Brabec  (Foto: Archiv des Regierungsamtes der Tschechischen Republik)
Die Kommission soll ein beratendes Organ der Regierung sein, und sie sollte sich aus Experten aller Bereiche zusammensetzen, sagte Brabec am Dienstag vor Journalisten in Prag. Seine Äußerungen tätigte er unmittelbar vor Beginn der jüngsten Kabinettssitzung, die sich auch mit diesem Thema befassen wollte.

„Die hauptsächliche Ambition der Kommission ist es, die einzelnen Verbraucher von Kohle zu analysieren, also vor allem große Energie-, Strom- und Heizwerke. Dabei müssen sowohl die Quellen der Energiegewinnung als auch unsere Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris zum Klimaschutz berücksichtigt werden. Dazu ist unter anderem ein Zeitplan zu erstellen, bis wann und in welchen Schritten die Tschechische Republik aus der Kohleförderung aussteigt“, erklärte Brabec.

Grube Bílina  (Foto: cool3d,  Wikimedia CC BY 3.0)
Unabhängig von diesen Worten seines Ressortchefs hat das Umweltministerium am Dienstag seine Zustimmung zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verlängerung des Kohleabbaus in der Grube Bílina bis zum Jahr 2035 erteilt. Die Fördergenehmigung für diese Mine galt bisher für den Zeitraum von 2010 bis 2030. An die Verlängerung der Braunkohleförderung in dem nordböhmischen Tagebau seien indes auch 31 Bedingungen geknüpft, die allesamt für eine Verringerung der Umweltbelastungen wie auch der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung sorgen dürften. Darüber hinaus betonte das Ministerium, dass die bewilligte Umweltverträglichkeitsprüfung keine Fördergenehmigung sei. Sie bestätige lediglich, dass das Vorhaben der verlängerten Förderung am Beginn der dazu notwendigen Vorbereitungen akzeptabel sei und den Förderer dazu berechtigt, in den Vorbereitungen seines Projekts fortzufahren. Die weiterführende Förderung selbst wird später durch das zuständige Bergbauamt erteilt, hieß es.