Erneut Winterreifenpflicht bis Ende März in Tschechien

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Es ist wieder soweit: Ab dem 1. November besteht in Tschechien eine fünfmonatige Winterreifenpflicht! Allerdings nur dann, wenn es auch wirklich winterlich ist und daher M+S-Reifen erforderlich sind. Und genau diese Auslegung des Gesetzes sorgt hierzulande jedes Mal für ein gewisses Durcheinander. Wann also muss ich in Tschechien mit Winterreifen unterwegs sein?

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Einen derartigen Wirrwarr findet man fast nirgends in Europa. Die Mehrzahl der EU-Länder hat klare Vorschriften für den Gebrauch von Winterreifen. In der Slowakei besteht die Winterreifenpflicht ab einem festgelegten Datum, in Italien für ganz konkrete Regionen und in Deutschland für jeden Tag, an dem es die Straßenverhältnisse erfordern. In Tschechien aber umfasst die Regelung ein bisschen von allem. Das hält der nationale Auto-Moto-Klub (ÚAMK) für keine glückliche Lösung. Dazu Sprecher Petr Vomačka:

„Besser wäre es, die Winterreifenpflicht wie im Ausland festzulegen. Das heißt, wenn es entweder die Wetterbedingungen aufgrund von Schnee-, Eis- oder Reifglätte auf der Straße erforderlich machen, oder aber es wird ein konkreter Zeitraum vorgegeben, in dem man nur mit diesen Reifen fahren darf.“

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Deswegen muss in Tschechien auch jeder die Rechnung dafür zu tragen, sollte das Wetter plötzlich auf Winter umschlagen, der Betroffene aber anfangs wegen warmer Temperaturen mit Sommerreifen losgefahren ist. Petr Vomačka:

„Gegenüber der Polizei können Sie sich dann nicht mehr herausreden, denn die winterlichen Verhältnisse sind ja wirklich eingetreten. Der Verordnung muss einfach nachgekommen werden. Andererseits kann man aber durchaus zwischen November und Ende März mit Sommerreifen fahren, wenn es draußen beispielsweise 15 Grad warm ist und die Straßen trocken sind. Wenn es aber im genannten Zeitraum zu schneien beginnt, dann darf man nur noch mit Winterreifen unterwegs sein.“

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Verursacht jemand hierzulande in der Winterzeit einen Unfall, weil er mit Sommerreifen gefahren ist, kann das weiterreichende Konsequenzen haben:

„Bei uns droht in solch einem Fall nicht nur eine Geldbuße durch die Polizei, sondern gegebenenfalls auch ein Regressanspruch durch die Versicherung. Und zwar dann, wenn die Versicherung zu dem Schluss kommt, dass für den Unfall die falsche Bereifung die wahrscheinliche Ursache war. Dann wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch des Kunden in der Regel weit nach unten drücken. Das entscheidet aber letztlich der für die Schadensregulierung zuständige Mitarbeiter der Versicherung, denn er muss die ganze Sache bewerten.“

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ÚAMK-Sprecher Petr Vomačka verweist darauf, dass man besonders in den Nachbarländern Deutschland und Österreich sehr streng darauf reagiert, sollte ein Fahrzeugführer mit seinem Gefährt auf verschneiter oder vereister Straße einen Unfall verursachen, weil er mit falscher Bereifung unterwegs war. In Deutschland würde dann ein Bußgeld von 80 Euro fällig. Und in Österreich würde es richtig teuer. Denn sollte durch den Unfallverursacher der Verkehr für eine gewisse Zeit zum Erliegen kommen, droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro! Und wie wird ein solches Vergehen in Tschechien geahndet?

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„Die Höhe der Geldbuße hängt davon ab, wie stark der Verkehr durch den Unfallverursacher eingeschränkt wird. Sie kann bis zu 2000 Kronen betragen.“

Das sind umgerechnet bis zu 74 Euro und entspricht in etwa der Bußgeldhöhe in Deutschland.

Mittlerweile werden die Fahrzeughalter in Tschechien der Winterreifenpflicht immer besser gerecht. Zum 1. November vorigen Jahres hatten vier Fünftel von ihnen M+S-Reifen aufgezogen. Und mehr als ein Fünftel der Kfz-Halter fährt auch noch nach dem 31. März, wenn die Pflicht erlischt, mit Winter- oder Ganzjahresreifen weiter.