Erneuter Anlauf zur Restitution – Kirchen und Staat einigen sich auf Entschädigungen

Die Kirchen und der Staat – in Tschechien eine Beziehung voller Probleme: Es geht um die Rückgabe von Eigentum und um die Zahlung einer Entschädigung. Das kommunistische Regime hatte mithilfe eines Gesetzes 1949 die Kirchen enteignet. Dieses Gesetz gilt noch heute, und seit der Wende sind fast 22 Jahre vergangen. Nun scheint sich endlich ein Ergebnis in den Verhandlungen zwischen beiden Seiten abzuzeichnen. Jedoch wurden schon oft Kompromisse vermeldet – zu einer tatsächlichen Einigung hat es dann aber doch nie gereicht.

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Überall im Land kann man sie entdecken und sie gehören zu den baulichen Reizen Tschechiens: Kapellen, Kirchen und Klöster. Oftmals sind sie allerdings in schlechtem Zustand. Zum Teil ist dies einem Gesetz aus dem Jahr 1949 geschuldet. Damals ging das kommunistische Regime gegen die Kirchen vor. Man hatte Angst vor Widerstand aus den Reihen der Geistlichen. Daher wurde eine staatliche Aufsicht über alle eingeführt, die in der Kirche tätig waren, und daneben auch der Grundbesitz der Kirche enteignet.

Mit Abstrichen gilt dieses Gesetz bis heute. Eine Regierungskommission hat nun ein Angebot unterbreitet, über das am Donnerstag im Prager Kulturministerium verhandelt wurde. Der Prager Erzbischof Dominik Duka:

Tomáš Kraus,  Jiří Besser und Dominik Duka  (Foto: ČTK)
„Ich glaube, dass wir einen für beide Seiten zufriedenstellenden Kompromiss gefunden haben. De facto alle Punkte des Vorschlags wurden abgesegnet. Es muss nur noch eine Expertendiskussion darüber geführt werden, wie lange die Übergangszeit dauern wird, über die schon so viel gesprochen wurde.“

Am Ende dieser Übergangszeit wird der Staat aus der Finanzierung der Kirchen aussteigen, zu der er laut dem Gesetz aus dem Jahr 1949 verpflichtet ist.

Tomáš Kraus,  Dominik Duka und Joel Ruml  (Foto: ČTK)
Gemäß dem vorliegenden Kompromiss wird der Staat 56 Prozent des ehemaligen Besitzes der Kirche zurückgeben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Felder, Wälder und Seen. Für den restlichen Besitz soll eine Entschädigung in Höhe von 59 Milliarden Kronen (2,43 Milliarden Euro) gezahlt werden. Allerdings wird diese Summe nicht auf einen Schlag ausbezahlt, sondern über einen Zeitraum von 30 Jahren inklusive eines Inflationsausgleichs. Die Mehrzahl der vorgesehenen Entschädigungen wird die katholische Kirche erhalten, die restlichen Kirchen müssen sich mit einem kleinen Teil zufrieden geben. Der Vorsitzende des ökumenischen Kirchenrates, Joel Ruml, zeigte sich dennoch zufrieden:

Foto: Kristýna Maková
„Es ist ein Kompromiss! Fast 20 Vertreter unterschiedlicher Kirchen haben an den Verhandlungen teilgenommen. Damit sie sich einigen konnten, mussten schwierige Gespräche geführt und große Kompromisse eingegangen werden. Deshalb sollte man mit dem Ergebnis wirklich zufrieden sein. Schließlich gab es bei den Beratungen Momente, in denen jede einzelne Kirche eine andere Sicht vertrat. Und nur weil es uns gelungen ist, eine Einigung der Kirchen zu erreichen, konnte der Kompromiss erzielt werden.“

Dominik Duka  (rechts) und Jan Graubner  (Mitte). Foto: ČTK
Nun gibt es zwar einen Kompromiss zwischen Kirchen und Regierung, das Gesetz muss aber auch noch das Parlament passieren. Und hier droht wieder Ungemach: Einige Abgeordnete der Partei der öffentlichen Angelegenheiten haben bereits ihre Unzufriedenheit ausgedrückt, und die Sozialdemokraten werden den Entwurf im Senat wohl ablehnen. Kulturminister Jiří Besser zählt aber auf die Vernunft auch der oppositionellen Abgeordneten und vor allem auf den Einfluss der Kommunen auf die Abgeordneten:

„Sehr aktive Partner sind der Bund der Städte und Gemeinden sowie die Bürgermeister der Kommunen. Sie haben ein Interesse an dem Kompromiss, auch wenn sie anderen Parteien als denen der Koalitionspartnern angehören.“