EU-Antidiskriminierungsrichtlinie: Umsetzung auch in Tschechien noch mangelhaft
Mobilität könnte das Motto der heutigen Berufseinsteiger lauten. Ihre Lebensläufe strotzen nur so vor Auslandsaufenthalten, bei denen sie neben dem Erwerb von fachlichen Qualifikationen auch einen ganz selbstverständlichen Umgang mit anderen Kulturen kennen gelernt haben. Dass jedoch multikulturelle Gesellschaften alles andere als eine Selbstverständlichkeit sind, wird uns nicht zuletzt durch die Zunahme rassistisch motivierter Diskriminierung tagtäglich vor Augen geführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Volksgruppe schon Jahrhunderte in einem Land lebt und trotzdem immer noch fremd ist. Sandra Dudek hat nachgefragt, wie in einem "bewegten" Europa mit der Problematik der Fremdenfeindlichkeit umgegangen wird:
"Man muss aber sehr genau unterscheiden zwischen Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit. Fremdenangst hat jeder Mensch, das gehört zu unserem Leben, also die Angst vor dem Fremden. Es ist dann eine Frage der persönlichen Kompetenz, ob das Fremde als das Faszinierende, als das Bereichernde gesehen wird oder ob es so viel Angst macht, dass man nur noch abwehrt."
Spezielle Kompetenzen können beispielsweise durch Sozialisation und Bildung erworben werden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Fremdsein schon in der Grundschule und die Überarbeitung der Lehrbücher zeigen, dass hier in den letzten Jahrzehnten ein großer Bewusstseinswandel eingesetzt hat. Aber auch die Politik spielt eine nicht unbedeutende Rolle. Es sei nämlich erwiesen, so Beate Winkler, dass Fremdenfeindlichkeit bzw. Rassismus dann zurückgingen, wenn politisch deutlich gemacht werde, dass das nicht akzeptiert werde.
Ein deutliches politisches Zeichen hat die Europäische Union 2004 gesetzt: Da nämlich ist die "Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse" in Kraft getreten, die, wie Beate Winkler von der Europäischen Rassismus-Beobachtungsstelle erläutert, unter anderem folgende Punkte umfasst:
"Dass alle Gesetze überprüft werden müssen, dass eine Chancengleichheit am Arbeitsmarkt gewährleistet ist, also dass Menschen die gleichen Einstellungschancen haben, dass die gleichen Bildungsmöglichkeiten gegeben sind und dass zum Beispiel auch im Wohnen eine Gleichheit besteht und das bedeutet eben auch Zugang zu Sozialwohnungen, der Minderheiten oft verschlossen ist. Weiters bedeutet das ein gleiches Einstellungsverfahren, denn Minderheiten werden häufig zurückgewiesen, wenn sie sich bewerben, weil sie einen "schwierigen, fremdländischen" Namen haben."
Die meisten EU-Staaten haben diese Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt und somit den Grundstein für eine verstärkte Sensibilisierung und praktische Maßnahmen in diesem Bereich gelegt. Vier Mitgliedstaaten - Deutschland, Luxemburg, Österreich und Finnland - haben die Vorschriften bisher nicht erfüllt. Gegen sie wurde im Juli 2004 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Gerade bei Deutschland, einem sozusagen "klassischen" Einwanderungsland, auf das auch 30 Prozent aller Einbürgerungen in der Europäischen Union entfallen, und das sich seit Jahren bewusst mit der Integration von Ausländern auseinandersetzt, mag dies verwundern. Die Gründe, warum Deutschland noch nicht unterschrieben habe, erklärt Beate Winkler, seien aber in dem föderativen System, der damit verbundenen komplizierten Gesetzeslage und nicht zuletzt dem Regierungswechsel zu suchen. Auch andere Länder hinken in der Implementierung der Antidiskriminierungsrichtlinie noch ein bisschen hinterher, wenn auch, wie zum Beispiel die Tschechische Republik, aus anderen Gründen. Dazu meint der Rechtsanwalt David Strupek:"Letzten Endes ist die ganze Rechtsordnung nach dem Umbruch im Jahr 1989 durch die schrittweise Einführung der einzelnen Normen ziemlich ausgemustert worden. So ist auch die Diskriminierung nach und nach aufgenommen worden, zuerst zum Beispiel ins Arbeitsrecht, dann in andere Rechtsbereiche. In manchen Bereichen fehlt sie immer noch. Und über ein Jahr sind wir schon, was das Gesetz, das der EU-Richtlinie entsprechen soll, im Rückstand. In dem Gesetz sollten auch weitere Punkte verankert werden und die Tschechische Republik setzt sich zur Zeit der Gefahr aus, von der EU sanktioniert zu werden, weil das Gesetz vom Senat mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass er den positiven Maßnahmen nicht zustimmt."Im europäischen Vergleich gehört die Tschechische Republik zu jenen Ländern, in denen das Problem mit der Fremdenfeindlichkeit nicht so groß sei, meint Beate Winkler von der EU-Beobachtungsstelle. Hierzulande gebe es nicht so viel direkte rassistische Gewalt, aber die Diskriminierung sei sehr wohl in vielen Bereichen vorhanden. Insbesondere Angehörige der Roma-Minderheit würden im Schul- und Wohnbereich sowie auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden - eine Tatsache übrigens, die in allen EU-Ländern Gültigkeit hat. Hier wird dann auch der Unterschied zwischen Fremden- und Ausländerfeindlichkeit deutlich, denn in den meisten Ländern sind die Roma eine anerkannte nationale Minderheit und haben zum überwiegenden Teil auch die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. So auch in der Tschechischen Republik, wo es außer den Roma noch elf weitere anerkannte Minderheiten gibt. Dazu Jaroslav Balvin von der Abteilung ethnischer Minderheiten des Prager Magistrats:
"Wir kennen folgende Minderheiten an: die Bulgaren, Ungarn, Deutsche, Polen, Roma, Russen, Russinen, Griechen, Slowenen, Ukrainer, Serben. Dadurch, dass sie sich als nationale Minderheit deklarieren, haben sie das durch das Gesetz über nationale Minderheiten geregelte Recht auf die Pflege ihrer Bräuche, die Aufrechterhaltung ihrer Identität usw."
Die Diskriminierung der Roma, weiß der Rechtsanwalt David Strupek aus seiner täglichen Arbeit zu berichten, sei weniger eine offensive als eine unterschwellige, die sehr schwer einzuklagen sei. So nennt er beispielsweise die Weigerung der tschechischen Gerichte, sich mit einer Beschwerde zu beschäftigen, die auf rein statistischen Zahlen beruhte:
"Wie viele Roma-Kinder und wie viele Kinder der Mehrheitsbevölkerung landen in Schulen, die speziell für geistig behinderte Kinder eingerichtet worden sind und wie sieht es in den gewöhnlichen Grundschulen aus? Die grundlegende Prämisse dieser Beschwerde war, dass in der Schule für geistig behinderte Kinder 27mal mehr Roma-Kinder als weiße Kinder waren, heißt das also, dass Roma-Kinder 27mal häufiger geistig behindert sind oder nicht? Falls das nicht der Fall ist, dann funktioniert das System nicht, dann ist es diskriminierend."Seit dem Jahr 2004 widmet die Europäische Union ihre Aufmerksamkeit verstärkt der Antidiskriminierung und Integration - zwei wichtigen Problembereichen, die miteinander in Zusammenhang stehen. Der Schwerpunkt der EU-Integrationspolitik liegt dabei auf den Migranten und Flüchtlingen, die erst vor kurzem ins Land gekommen sind. Europa ist in Bewegung und während viele junge Menschen Freude an der Mobilität haben, bedeutet sie für Menschen aus armen oder krisengeschüttelten Ländern die einzige Chance zu überleben. Im Jahr 2004 lag in den so genannten alten EU-Ländern der Ausländeranteil bei rund 5 Prozent, in den zehn neuen Ländern bei knapp 3 Prozent. Durch die Wanderungsströme ist die EU-Bevölkerung seit 1999 jährlich um rund eine Million Menschen oder mehr gewachsen, wie das europäische Statistikamt bekannt gab. Jedes EU-Land ist also mehr oder weniger mit der Problematik der Zuwanderung und Fremdenfeindlichkeit konfrontiert. Interessant sei dabei, dass das Nahbild viel positiver ausfalle als das Fernbild, also das, was Menschen über andere denken, so Beate Winkler, Direktorin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit:
"Die Wahrnehmung, die die Menschen von Tatsachen haben, sind viel einflussreicher als die Tatsachen selbst. Beispielsweise sagen 80 Prozent, dass sie kein Problem im Zusammenleben mit Menschen anderer Hautfarbe, anderer Religion haben, aber 60 Prozent sind gegen eine multikulturelle Gesellschaft."Genau an diesem Phänomen setzt das Maßnahmenpaket der Europäischen Union an, wie Beate Winkler weiter ausführt:
"Es gibt eine Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union, die die Mitgliedsländer unterstützen und umsetzten müssen und das haben bis jetzt fast alle Länder der EU gemacht. Es gibt Projekte, wie das Projekt Xenos oder Equal, die den Mitgliedsstaaten ermöglichen, große Initiativen zu unterstützen, es gibt Kampagnen für Equality und Diversity, es gibt das europäische Jahr für Chancengleichheit in 2007, das Jahr 2008 wird dem kulturellen Dialog gewidmet, es gibt also ein ganzes Bündel."
Ein ganzes Bündel an Maßnahmen, das dazu dient, allen Menschen das gleiche Recht einzuräumen und das Fremde nicht als etwas Bedrohliches zu betrachten, sondern als Bereicherung in einem "bewegten" Europa.
Folgende Hinweise bringen Ihnen noch mehr Informationen über den Integrationsprozess Tschechiens in die Europäische Union:
www.integrace.cz - Integrace - Zeitschrift für europäische Studien und den Osterweiterungsprozess der Europäischen Union
www.euroskop.cz
www.evropska-unie.cz/eng/
www.euractiv.com - EU News, Policy Positions and EU Actors online
www.auswaertiges-amt.de - Auswärtiges Amt