Ex-Politiker Rath wegen Korruption verurteilt – Berufung angekündigt
Der Fall David Rath bewegt Tschechien seit drei Jahren, nun ist ein Urteil gefallen: Wegen Korruption im großen Stil muss der Ex-Hauptmann des Kreises Mittelböhmen für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu Ende dürfte der Fall damit aber noch lange nicht sein. Der frühere Sozialdemokrat hat bereits angekündigt, auf jeden Fall in Berufung zu gehen. Zur Urteilsverkündigung war er erst gar nicht angereist.
„Der Angeklagte Dr. David Rath wird nach Paragraph 331 des Strafgesetzbuches zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.“
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Rath während seiner Amtszeit als Kreishauptmann von Mittelböhmen Schmiergelder in der Höhe von 16 Millionen Kronen (ca. 590.000 Euro) eingestrichen hat. Außerdem wird Rath sein Eigentum in der Höhe von acht Millionen Kronen (ca. 295.000 Euro) entzogen. Damit blieb das Gericht nahe bei der Forderung von Chefankläger Petr Jirát:
„Ich bin insgesamt zufrieden. Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, halte ich es doch für einen Sieg der Anklage, denn die Angeklagten wurden in vollem Umfang für alle Straftaten, derer sie angeklagt sind, für schuldig erklärt.“
Die Mitangeklagte Lucie Novanská, die getürkte Ausschreibungen im Kreis Mittelböhmen organisiert haben soll, wurde zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 500.000 Kronen verurteilt. Das Korruptionsnetzwerk des früheren Gesundheitsministers und langjährigen Abgeordneten David Rath war vor drei Jahren aufgeflogen. Die Polizei verhaftete den amtierenden Kreishauptmann, als er gerade eine Weinkiste mit dem Inhalt von sieben Millionen Kronen (255.000 Euro) Bestechungsgeld entgegennahm. Sinnbild des Korruptionsfalls ist das Schloss Buštěhrad. Das verfallene Bauwerk hätte für 218 Millionen Kronen (8 Millionen Euro) restauriert werden sollen – über ein Zehntel davon wollten Rath und seine Mittäter für sich selbst abzweigen. Daneben sollten acht Krankenhäuser mit Hilfe von EU-Geldern modernisiert werden. Neun Mitangeklagte von David Rath wurden bereits im Mai zu Strafen zwischen drei und siebeneinhalb Jahren verurteilt.Anders als angekündigt war Rath zur Urteilsverkündigung in Prag nicht erschienen. Per SMS an das Tschechische Fernsehen hatte er noch vor der Urteilsverkündung wissen lassen, dass er in jedem Fall in Berufung gehen werde. In der vergangenen Woche hatte Rath drei Tage lang sein Schlussplädoyer vorgetragen. Der Grundtenor: Ich bin unschuldig.
„Es ist keinerlei Schaden entstanden. Mithilfe von dutzenden Beweisen konnte die Anklage entkräftet werden, und ich bin überzeugt, dass dies für alle Anklagepunkte gilt.“Als Beweis dafür brachte Rath unter anderem eine Fotomontage vom renovierten Schloss Buštěhrad mit ins Gericht. Seht her, so würde es aussehen, wenn man mich nicht verhaftet hätte, war die Botschaft. Dem Richter Robert Pacovský warf Rath Befangenheit vor. Es handle sich um einen politischen Prozess, dessen Ausgang seit Langem beschlossene Sache sei, so der Angeklagte. Mit ungebrochenem Selbstbewusstsein präsentiert sich Rath weiterhin in der Öffentlichkeit und hat für den Donnerstagnachmittag zu einer eigenen Pressekonferenz eingeladen. Chefankläger Petr Jirát wies bereits vor der Urteilsverkündung darauf hin, dass die Sache Rath noch weitere Kreise ziehen könnte.
„Wenn Dr. Rath verurteilt wird, dann geht das vor den Obersten Gerichtshof und vor das Verfassungsgericht. Und ich bin davon überzeugt, dass es bis nach Straßburg geht.“
Die höhere Instanz ist allerdings nun zunächst das Obergericht in Prag. Juristen gehen davon aus, dass frühestens im Frühjahr 2016 die nächste Entscheidung fallen könnte.