Grenztötungen: Klage gegen Kader der ČSSR in Deutschland

Konrad Menz und Neela Winkelmann (Foto: Martina Schneibergová)

Für die Tötung von Zivilpersonen am Eisernen Vorhang sind in Tschechien bislang nur einige Grenzsoldaten zu Strafen auf Bewährung verurteilt worden. Alle Versuche, auch diejenigen vor Gericht zu stellen, die die Befehle gegeben haben, waren erfolglos. Die Europäische Plattform für Gedenken und Erinnern hat vorige Woche bei der deutschen Generalbundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen 67 tschechische und slowakische Bürger eingereicht. Sie sollen die Verantwortung für den Mord an fünf deutschen Zivilpersonen an der tschechoslowakischen Staatsgrenze getragen haben. Radio Prag hat mit der Direktorin der Plattform, Neela Winkelmann, gesprochen und mit dem Rechtsanwalt Konrad Menz.

Konrad Menz und Neela Winkelmann  (Foto: Martina Schneibergová)
Frau Winkelmann, aus welchem Grund haben Sie sich entscheiden, im Namen der Plattform eine Strafanzeige in Deutschland einzureichen?

„Es gibt einen ganz entscheidenden Grund dafür, warum wir die Strafanzeige in Deutschland stellen. Deutschland hat aus unserer Sicht eine vorbildliche Arbeit mit den Mauerschützenprozessen geleistet. In Deutschland wurden sehr rigoros die Täter in der ganzen Befehlskette vor Gericht gestellt und verurteilt. Es gab, glaube ich, 150 verurteilte Täter, darunter nicht nur die eigentlichen Todesschützen, sondern auch die ganze Befehlskette bis hinauf in die obersten Etagen des kommunistischen SED-Regimes in der DDR. Das möchten wir gerne auch für die ehemalige Tschechoslowakei bewirken. Die Fälle sind analog. Es gab ebenfalls tote Zivilisten am Eisernen Vorhang, die Menschen wurden getötet wie an der innerdeutschen Grenze. Das Problem ist, dass die Justiz nach der Wende praktisch nichts für die Opfer und für die Wiederherstellung der Gerechtigkeit in diesen Fällen getan hat. In den letzten Jahren haben wir durch unsere Mitarbeiter erfahren, dass sich die Polizei und die Staatsanwaltschaften in Tschechien überhaupt nicht mit dem Thema befassen wollen. Deshalb haben wir fünf Fälle von deutschen Staatsbürgern ausgesucht, die an der tschechoslowakischen Grenze zu Österreich und zu Bayern in der Zeit des Kommunismus getötet wurden. Durch eigene Recherchen konnten wir die Täterketten wie in Deutschland rekonstruieren, und zwar bis hinauf zum letzten lebenden Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, Milouš Jakeš, und anderen zwei noch lebenden Politbüromitgliedern. Nun haben wir Strafanzeige erstattet beim Generalbundesanwalt in der Hoffnung, dass wir eine Wiedereröffnung der Mauerschützenprozesse, aber diesmal für im Ausland getötete Deutsche erreichen. Es entwickelt sich auch das Strafrecht. Wir sind gespannt, wie die deutsche Antwort lauten wird. Wir freuen uns darauf, dass wir hier endlich vielleicht mit deutscher Hilfe einen Durchbruch schaffen können.“


Herr Menz, was waren die Voraussetzungen für die jetzige Strafanzeige?

„Es gibt im Prinzip drei Voraussetzungen für diese Strafanzeige. Die erste ist, dass das deutsche Strafrecht überhaupt anwendbar ist. Hier liegt die Voraussetzung darin, dass es sich um Deutsche im Sinne des deutschen Strafgesetzes handelt, dass die Tat im Ausland passiert ist und dass es eine Tat ist, die im Ausland grundsätzlich auch verfolgt worden wäre. So ist es sicherlich auch in der Tschechoslowakei gewesen, wo grundsätzlich die Tötung von Menschen bestraft wurde. Die nächste Voraussetzung ist, dass es sich nach deutschem Rechtsverständnis um einen Mord handelt, also nicht nur um eine Tötung, sondern um eine Tötung in einer besonderen Form. Hier gibt die Rechtsprechung in Deutschland Anlass zur Hoffnung. Denn die Rechtsprechung geht für Grenzregime, wie sie in der Tschechoslowakei und in der DDR bestanden haben, davon aus, dass diese Idee des Grenzschutzes um jeden Preis, auch durch Tötung von Personen unter Einsatz von elektrischem Strom oder Sprengminen, moralisch auf unterster Stufe steht. Und sie geht davon aus, dass diese Gewichtung zwischen Grenzschutz und persönlichem Leben und Recht auf Freiheit so stark im Missverhältnis steht, dass wir hier mit niedrigen Beweggründen im Sinne des Mordes zu tun haben. Die dritte Voraussetzung ist, dass alle diejenigen, die in den Befehlsketten tätig waren – von den Politbüros über die Polizeichefs, das Innenministerium bis zu den Brigadeführern –, alle Täter sein können. Das hat die deutsche Rechtsprechung schon bei den Mauerschützenprozessen herausgearbeitet. Egon Krenz als letzter Staatschef der DDR wurde beispielsweise zur Gefängnisstrafe verurteilt, weil man erkannt hat, dass nicht nur der einzelne Soldat an der Grenze tötet und eine Straftat begeht. Vielmehr trifft dies auch auf alle zu, die dahinter stehen und die das durch die Staatsdoktrin, die Staatsbefehle und Weiteres ermöglicht haben.“

In Tschechien gab es bereits Versuche, eine Strafanzeige in diesen Fällen einzureichen. Aber im Sommer dieses Jahrs wurde gesagt, die Taten seien verjährt. Wie ist das in Deutschland?

„Es gibt auch in deutschem Recht Straftaten, die verjähren. Nur für den speziellen Bestand des Mordes gibt es keine Verjährung. Das ergibt sich aus der deutschen Geschichte. Man hat festgelegt, dass Verbrechen, die im Nationalsozialismus begangen wurden, nie verjähren sollen. Das gilt aber auch für Mord in jeder Form, egal ob er vor 1945 oder danach passiert ist. Wenn wir nach deutschem Rechtsverständnis dazu kommen, dass auch im Fall des Grenzsystems ein Mord vorliegt, dann kommen wir zu keiner Verjährung.“