Hat das Verfassungsgericht Mietregulierung aufgehoben?

Ein Chaos ist in Tschechien ausgebrochen, nachdem das Verfassungsgericht die Preisbemessung des Finanzministeriums über die Wohnmieten in der letzten Woche aufgehoben hatte. Es handelte sich dabei um die einzige Vorschrift, die diese Problematik löste. Während die Hausbesitzer die Gerichtsentscheidung als eine Aufhebung der Mietregulierung verstehen, vertritt das Finanzministerium die Meinung, die Mietpreishöhe sei eingefroren worden. Markéta Maurová berichtet.

Einige Hausbesitzer haben auf den Beschluss des Verfassungsgerichts unverzüglich reagiert. Ihre Untermieter erhielten bereits einen Brief, in dem eine mehrfache Erhöhung der Mieten angekündigt wird. Die "Vereinigung zum Schutz der Mieter" empfiehlt ihnen in diesem Fall, sich auf den geschlossenen Mietvertrag zu stützen und die darin festgelegte Miete zu bezahlen. Sowohl die Hausbesitzer als auch die Mieter sind sich darin einig, dass ihre Streitigkeiten nur von einem Gericht entschieden werden können. Der Vizevorsitzende der "Vereinigung der Haus- und Wohnungsbesitzer" Tomislav Simecek sagt zur erforderlichen Mieterhöhung: "Wir müssen für eine einfache Reproduktion des Wohnungsfonds mindestens 3 Prozent des Preises der jeweiligen Wohnung pro Jahr einfordern."

Der Vorsitzende der Mietervereinigung und sozialdemokratische Abgeordnete Stanislav Krecek verweist darauf, dass die aufgehobene Preisbemessung nicht nur die Höhe der Mieten, sondern auch andere Regeln beinhaltet habe: "Es wurde die Pflicht der Haubesitzer aufgehoben, Dienstleistungen zu gewährleisten und Monatszahlungen dafür abzuführen. Dies war in der Preisbemessung beinhaltet. Des weiteren ist u.a. nicht mehr klar, was der Wohnfläche angerechnet wird."

Das Verfassungsgericht hat in der vergangenen Woche den Vorschlag des Ombudsmanns und einer Gruppe von 18 Senatoren unterstützt und die Preisbemessung des Finanzministeriums aufgehoben, die die Miethöhe Mitte November festgelegt hatte.

Mietpreishöhe von 1989 bis 2002
Das Chaos wird erst mit einem neuen Gesetz beendet werden. "Es wird angenommen, dass das Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten kann", sagt der Sprecher des Finanzministeriums Jaroslav Dedic. Auch innerhalb des Kabinetts gehen einzelne Konzepte jedoch auseinander. Das Finanzministerium spricht sich dafür aus, die neuen Mieten auf Grund der sog. lokal gewöhnlichen, d.h. regulierten Mieten festzulegen. Das Ministerium für regionale Entwicklung, das sich ebenfalls an der Vorbereitung des Gesetzes beteiligt, will dagegen eine Annährung zwischen den regulierten Mieten und den Marktpreisen durchsetzen.