Kopftuchstreit: keine Entschuldigung nötig

Illustrationsfoto: Hernan Piñera via Foter.com / CC BY-SA

Berufungsgericht entscheidet gegen junge Muslime, die eine Prager Schule verklagt hatte.

Illustrationsfoto: Hernan Piñera via Foter.com / CC BY-SA
60.000 Kronen (2300 Euro) und eine öffentliche Entschuldigung forderte die junge Somalierin Ayan Jamaal Ahmednuur von einer Prager Krankenpflege-Schule. Die Leiterin der Einrichtung im zehnten Stadtbezirk habe sie zum Abnehmen ihres Kopftuches, genauer gesagt ihres Hidschab, gezwungen. So schilderte es die Anwältin der Klägerin, Radka Korbelová Dohnalová:

„Sie musste die Schule verlassen, weil es ihr selbst im theoretischen Teil des Unterrichts nicht ermöglicht wurde, ein kleines Kopftuch zu tragen. Diese Haltung ist in unseren Augen gesetzeswidrig und diskriminierend.“

Jamaal sei ja wenigstens dazu bereit gewesen, ihr Kopftuch im praktischen Teil der Lehre abzunehmen, sofern dies aus hygienischen Gesichtspunkten nötig gewesen wäre, beschreibt die Anwältin die Ausgangslage.

Ivanka Kohoutová  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Dies sei Unsinn, meinte dazu Schuldirektorin Ivanka Kohoutková. Jamaal hätte aus einem ganz bestimmten Grund überhaupt nicht diskriminiert werden können:

„Diese ganze Causa ist einfach absurd, ich habe wirklich niemanden diskriminiert. Die Klägerin hat ihre Dokumente nicht pünktlich eingereicht und war deshalb nie Schülerin an unserer Schule. Sie hat ja nicht einmal ein Anmeldeformular ausgefüllt.“

Seit 2013 klagt sich die Somalierin, die seit 2011 Asyl in Tschechien genießt, durch die Institutionen – durchgehend jedoch ohne Erfolg. Zuletzt folgte das Amtsgericht für den zehnten Prager Stadtbezirk exakt der Argumentation der Schulleitung. Nun hat auch das Prager Stadtgericht eine Berufung von Jamaal Ahmednuur abgewiesen. Die Begründung ist jedoch eine andere:

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
„Wir Richter sind der Meinung, dass die Klägerin kein Recht auf das Tragen eines Kopftuches als religiöses Symbol auf dem Gelände einer Schule hat, da diese ein religiös neutraler Raum bleiben muss.“

Das Gericht setzte sogar noch eins drauf und attestierte der Klägerin, dass sie sich von vornherein nicht an die Schulordnung habe halten wollen, Zitat:

„Das Gegenteil von Diskriminierung ist eine Gleichbehandlung aller. Die Klägerin hat hier jedoch versucht, eine positive Diskriminierung für sich zu sichern.“

Die Anwältin von Jamaal Ahmednuur äußerte unmittelbar nach dem Urteilsspruch, dass sie über die grundsätzliche Entscheidung des Gerichts froh sei. Das Urteil als solches aber könne sie natürlich nicht annehmen, so Korbelová Dohnalová. Der Richterspruch ist rechtskräftig.

Stanislav Křeček und Anna Šabatová  (Foto: Šárka Ševčíková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Unabhängig vom Ergebnis bleibt eines aber haften: Der Prozess um Ayan Jamaal Ahmednuur wird wohl als einer der geschmacklosesten in die tschechische Justizgeschichte eingehen. Am Rande der Verhandlungen, so auch an diesem Dienstag, kam es immer wieder zu Ausschreitungen zwischen Gegnern und Unterstützern der Somalierin. Bei den vorangegangenen Verfahren vor dem Bezirksgericht für Prag 10 musste die zuständige Richterin sogar den Verhandlungssaal räumen lassen.

Der Fall hatte auch Politik und Gesellschaft in Tschechien bewegt. Ombudsfrau Anna Šabatová indes hatte eine klare Haltung: für Jamaal und gegen die mutmaßliche Diskriminierung von Seiten der Schule. Aber schon im eigenen Haus traf sie auf Widerstand, unter anderem auf den ihres Stellvertreter Stanislav Křeček:

„Die Entscheidungsgewalt liegt eindeutig bei der Schule. Erst würde man die Kopftücher erlauben und dann könnte ja jeder mit seiner Kopfbedeckung in der Schulbank sitzen. Aber es geht ja darum, dass keine Religion Vorrang haben darf vor anderen gesellschaftlichen Angelegenheiten. Sonst könnten die Schüler aus religiösen Gründen Baseball-Caps oder sonst etwas tragen. Die Gleichheit muss wichtiger sein, als irgendwelche Ausnahmeregeln.“