Kratom und HHC: In Tschechien verzögert sich Regulierung leichter Rauschmittel

Ab diesem Jahr sollte eigentlich der Verkauf von Kratom und ähnlichen sogenannten psychomodulierenden Substanzen in Tschechien gesetzlich reguliert werden – so war es der Plan der Regierung. Immer noch ist Kratom hierzulande aber frei verkäuflich.

Meist kaufe er Kratom im Onlineshop oder auch normal im Laden, berichtet ein Jugendlicher den Reportern der Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks. Und sein Freund erklärt die Nutzung des Stoffs:

„Man löst ihn in Wasser oder irgendeiner anderen Flüssigkeit zum Trinken auf. Auf diese Weise habe ich für meine Abschlussprüfungen in der Schule gelernt, und das funktionierte gut.“

Kratomat | Foto: Lenka Žižková,  Radio Prague International

Eigentlich sollte es seit dem 1. Januar nicht mehr so einfach sein, in Tschechien Kratom zu kaufen. Viel hat sich aber noch nicht geändert – entsprechende Automaten zum Beispiel sind im öffentlichen Raum weiter frei nutzbar. Das Pulver enthält den Wirkstoff Mitragynin, für den die Regierung im vergangenen Jahr die Kategorie psychomodulierender Substanzen eingeführt hat. Anders als das Cannabinoid HHC stand Kratom allerdings nicht auf der Liste der verbotenen Rauschmittel.

Durch eine Gesetzesnovelle sollte der Erwerb von Kratom zu Konsumzwecken hierzulande aber seit diesem Jahr untersagt sein. Trotzdem werden die Produkte frei verkäuflich angeboten. Dazu reicht der Aufdruck, dass es sich um Sammlerware handle, die nicht zum Verzehr gedacht ist. Auf der Website eines tschechischen Onlineshops heißt es etwa, Zitat:

„Die grüne Farbe von Kratom kann ein Gefühl von Stimulation, Energie oder Euphorie hervorrufen. Dieses Sammlerprodukt sollte in Ihrer Sammlung nicht fehlen, sofern Sie ein erfahrener Sammler sind.“

Die tschechische Regierung hatte die Novelle des Suchtmittelgesetzes bereits im Herbst durch das Parlament gebracht. Darin ist ein Verkaufsverbot von Kratom an Minderjährige vorgesehen sowie die Einführung einer Lizenz, die Spezialhändlern jeweils für die Dauer von einem Jahr erteilt werden soll. Diese Maßnahmen hätten die Unterstützung der Tschechisch-Slowakischen Vereinigung für Kratom (ČSAK), sagt deren Strategiemanager Slavomír Zich:

„Für die Verkäufer bedeutet dies eine strikte Einhaltung von Qualitätsstandards, zum Beispiel Tests durch akkreditierte Labore, und von strengen Hygienenormen, wie etwa beim Umgang mit Lebensmitteln. Hinzu kommt der Abdruck von Warntexten auf der Verpackung – ähnlich, wie es bei Zigaretten der Fall ist.“

Mit Inkrafttreten des Gesetzes könne der Käufer dann endlich auch über einen sicheren Konsum aufgeklärt werden, fügt Zich hinzu. Dies könne in Tschechien nämlich bisher noch nicht praktiziert werden…

„Die neue Regulierung ermöglicht dann eine bessere Informiertheit der Öffentlichkeit bezüglich der Risiken einer übermäßigen oder falschen Einnahme von Kratom und anderen Stoffen. Diese Aufklärung wird bis jetzt noch erschwert, weil den Verkäufern Geldstrafen drohen für jegliche Äußerungen zu den Wirkungen oder potentiellen Risiken.“

An der Umsetzung der Novelle hapert es bis jetzt, da die notwendigen Verordnungen fehlen. Dazu gehört vor allem eine Liste jener psychomodulierender Rauschmittel, die unter den genannten Auflagen verkauft werden dürfen. Das Gesundheitsministerium hat dieses Register noch nicht fertiggestellt. Wenn es soweit ist, müsse es außerdem erst von der Europäischen Kommission genehmigt werden, erläutert Minister Vlastimíl Válek (Top 09) und gibt einen möglichen Zeitplan vor:

Vlastimil Válek | Foto: René Volfík,  iROZHLAS.cz

„Wir gehen davon aus, dass unsere Liste sehr schnell von der Kommission bewilligt wird. Dann könnten wir in kürzester Zeit, sagen wir spätestens ab Juni, den Verkauf von Kratom und all den anderen Stoffen einführen, so wie es das Gesetz vorsieht. Er wird dann auch besteuert.“

Des Weiteren sollen Produkte, die HHC enthalten und seit vergangenem März in Tschechien verboten waren, künftig auf einer Liste der psychoaktiven Substanzen geführt werden. Im Unterschied zu den psychomodulierenden Wirkstoffen gelten diese nicht als nur geringfügig gesundheitsschädlich, sondern werden in ihrem Effekt auf den Menschen erst noch weiter untersucht. Auch das Register der psychoaktiven Stoffe wartet auf das OK der Europäischen Kommission. Und so hängt der Umgang mit all diesen als leicht klassifizierten Drogen in Tschechien derzeit in einer gesetzlichen Grauzone fest.

Autoren: Daniela Honigmann , Lucie Pávová | Quelle: Český rohlas
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