Mehr Unterstützung für Animationsfilme und Videospiele: Tschechien plant neues Gesetz

Tschechisches Abgeordnetenhaus

Neben den Produzenten klassischer Spiel- und Dokumentarfilme sollen ab kommendem Jahr auch die Regisseure von Animationsfilmen und die Autoren von Videospielen staatliche Unterstützung beantragen können. Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am Donnerstag vom Medienausschuss des tschechischen Abgeordnetenhauses verabschiedet wurde. Am Mittwoch hatte bereits der Kulturausschuss grünes Licht gegeben.

Im Rahmen der Novelle sollen neue Anreize für ausländische wie einheimische Filmemacher geschaffen werden, hierzulande ihre Streifen zu drehen. Kulturminister Martin Baxa (Bürgerdemokraten) zufolge will man zudem kreative Videospiele mit Bildungsaspekten stärker fördern. Anträge auf Förderung dürfen dabei nur unabhängige Spielemacher stellen.

Martin Baxa | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

Laut Baxa ist die Änderung eine Reaktion auf den Wandel des audiovisuellen Marktes. Im Zuge dessen soll auch der Staatliche Fonds für Kinematografie (Státní fond kinematografie) umbenannt werden. Künftig wird er den Namen „Staatlicher Fonds für Audiovision“ (Státní fond audiovize) tragen. Die Institution soll einen erweiterten Vorstand und eine neue Struktur bekommen. So werden künftig vier Stiftungsräte über die Projektförderung entscheiden. Diese vier Bereiche sind Kinematographie, Fernsehwerke, die Infrastruktur audiovisueller Medien sowie alles in Sachen Animationsfilm, Audiovisuelle Werke und Videospiele.

Durch die Gesetzesnovelle wird auch neu festgelegt, wie sich der Fonds finanziert. So werden künftig auch Video-on-Demand-Dienstleister wie etwa Netflix oder Disney+ Abgaben leisten müssen. Sie sollen sich auf zwei Prozent ihres in Tschechien erzielten Umsatzes belaufen. Zudem müssen 1,5 Prozent der Einnahmen wieder hierzulande investiert werden. Bisher sind Streaming-Anbieter ohne Sitz in Tschechien nicht zu Abgaben verpflichtet. Die Fördermittel werden stattdessen von Kinos, kommerziellen TV-Sendern und aus dem Staatshaushalt finanziert. In anderen europäischen Ländern sind entsprechende Zahlungen aber bereits verpflichtend. So müssen Netflix und Co. in Deutschland 2,5 Prozent abtreten, in Frankreich sogar fünf Prozent.

Auf die Umstrukturierung des Staatlichen Fonds und die neuen Finanzierungsmöglichkeiten hatten sich Videotheken, Produzenten und die tschechische Regierung bereits im vergangenen Jahr geeinigt. Das geplante Gesetz muss nun noch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

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