Neue Regierung will „konstruktives Misstrauensvotum“ einführen
24. März 2009 - seit knapp drei Monaten hat Tschechien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Und im Abgeordnetenhaus in Prag stürzt die Regierung von Ratspräsident und Premier Mirek Topolánek über ein von der linken Opposition angezetteltes Misstrauensvotum. Die Folgen für das Ansehen des Landes in Europa sind verheerend, das Übergangskabinett von Jan Fischer muss die Kastanien aus dem Feuer holen. Im Oktober desselben Jahres scheitert auch noch die Ausrufung vorgezogener Neuwahlen an politischen und verfassungsrechtlichen Problemen. Geht es nach der am Dienstag vereidigten neuen Regierung von Petr Nečas, soll sich ein derartiges Krisenszenario nicht wiederholen.
Der Politikwissenschaftler Petr Just von der privaten Prager Metropolitan-Universität sieht darin kein großes Problem und verweist auf die Regelungen in anderen Ländern:
„Sehen wir uns an, wie dies in den fünf EU-Ländern geregelt ist, wo es ein konstruktives Misstrauensvotum gibt: Dort ist der Präsident beziehungsweise in Spanien der König verpflichtet, jenen Regierungschef zu ernennen, der vom Parlament als Alternative zum gestürzten Premierminister oder Kanzler vorgeschlagen worden ist.“
Ein derartiges Modell sei ohne Probleme auch in Tschechien umsetzbar, meint der Politologe im Gespräch mit dem Tschechischen Rundfunk. Allerdings ist dazu eine Verfassungsänderung nötig. Und für die dazu erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit fehlen der neuen Mitte-Rechts-Regierung im Abgeordnetenhaus zwei Stimmen. Bis Ende des Jahres will Justizminister Pospíšil einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten. Die Regierungsfraktionen müssen dann im Parlament bei der Opposition um Unterstützung für das Vorhaben werben.