Neue Regierung will „konstruktives Misstrauensvotum“ einführen

Petr Nečas (Foto: ČTK)

24. März 2009 - seit knapp drei Monaten hat Tschechien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Und im Abgeordnetenhaus in Prag stürzt die Regierung von Ratspräsident und Premier Mirek Topolánek über ein von der linken Opposition angezetteltes Misstrauensvotum. Die Folgen für das Ansehen des Landes in Europa sind verheerend, das Übergangskabinett von Jan Fischer muss die Kastanien aus dem Feuer holen. Im Oktober desselben Jahres scheitert auch noch die Ausrufung vorgezogener Neuwahlen an politischen und verfassungsrechtlichen Problemen. Geht es nach der am Dienstag vereidigten neuen Regierung von Petr Nečas, soll sich ein derartiges Krisenszenario nicht wiederholen.

Leoš Heger,  Petr Nečas und Dana Jurásková  (ehemalige Ministerin).  Foto: ČTK
Deutschland hat es seit 60 Jahren. Auch in Spanien, Polen, Ungarn und Slowenien ist es in der Verfassung verankert: das so genannte konstruktive Misstrauensvotum. Es sieht vor, dass die amtierende Regierung nur dann vom Parlament gestürzt werden kann, wenn es auch eine Mehrheit zur Wahl eines neuen Kabinetts gibt. Der in sein Ressort zurückgekehrte Justizminister Jiří Pospíšil, der im Frühjahr 2009 gemeinsam mit Mirek Topolánek von der Opposition aus dem Amt gejagt worden war, hält das konstruktive Misstrauensvotum auch in Tschechien für geeignet:

Jiří Besser und Petr Nečas  (Foto: ČTK)
„Es muss allerdings ein wenig an die tschechischen Bedingungen angepasst werden. In Deutschland gibt es eine so genannte Kanzlerdemokratie, der Bundeskanzler wird durch das Parlament gewählt. In Tschechien wird der Regierungschef hingegen vom Präsidenten ernannt. Aber irgendeine Garantie, dass beim Sturz der Regierung auch gleich ein neues Kabinett bestimmt werden muss, ist auch bei uns vorstellbar.“

Der Politikwissenschaftler Petr Just von der privaten Prager Metropolitan-Universität sieht darin kein großes Problem und verweist auf die Regelungen in anderen Ländern:

„Sehen wir uns an, wie dies in den fünf EU-Ländern geregelt ist, wo es ein konstruktives Misstrauensvotum gibt: Dort ist der Präsident beziehungsweise in Spanien der König verpflichtet, jenen Regierungschef zu ernennen, der vom Parlament als Alternative zum gestürzten Premierminister oder Kanzler vorgeschlagen worden ist.“

Ein derartiges Modell sei ohne Probleme auch in Tschechien umsetzbar, meint der Politologe im Gespräch mit dem Tschechischen Rundfunk. Allerdings ist dazu eine Verfassungsänderung nötig. Und für die dazu erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit fehlen der neuen Mitte-Rechts-Regierung im Abgeordnetenhaus zwei Stimmen. Bis Ende des Jahres will Justizminister Pospíšil einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten. Die Regierungsfraktionen müssen dann im Parlament bei der Opposition um Unterstützung für das Vorhaben werben.