Neues Ausländerrecht: In der halben Zeit zur Aufenthaltsgenehmigung
Die tschechische Politik nimmt sich kurz vor den Wahlen noch einmal der Minderheiten an: Nach der so genannten "Homo-Ehe", die in der zurückliegenden Woche die letzte parlamentarische Hürde passiert hat, kamen am Donnerstag die in Tschechien lebenden Ausländer an Reihe. Für die soll der Weg zur ´registrierten Partnerschaft´ mit dem Tschechischen Staat kürzer werden. Thomas Kirschner weiß mehr.
Ausländer, die in Tschechien leben, können voraussichtlich bald schon nach fünf statt bislang zehn Jahren eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Eine entsprechende Änderung des Ausländergesetzes hat am Donnerstag der tschechische Senat, die obere Parlamentskammer gebilligt, das Gesetz muss nun nur noch von Präsident Klaus unterzeichnet werden. Mit der Neufassung wird das tschechische Recht den europäischen Rahmenbedingungen angepasst. Innenminister Frantisek Bublan bezeichnete den Schritt als grundlegende Änderung der bisherigen Praxis.
Die Neuregelung betrifft etwa 38.000 in Tschechien lebende Ausländer. Vereinfachungen ergeben sich in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens, etwa bei der Krankenversicherung, der Ausbildung oder der polizeilichen Meldung. Erleichtern soll sich auch der Umgang mit den Behörden. Und auch für Touristen und Bürger aus den EU-Ländern gibt es eine Neuerung: Die können ihre Identität bei Kontrollen in Zukunft nicht mehr nur mit Ausweis oder Reisepass belegen, sondern auch mit anderen EU-Dokumenten, zum Beispiel dem Führerschein.