Neues Hochschulgesetz
Über die Reformierung des tschechischen Bildungswesens ist in letzter Zeit viel und kontrovers diskutiert worden. Einen konkreten Vorschlag für die künftige Gestalt der Hochschulen hat jetzt das tschechische Parlament verabschiedet - allerdings mit einer äußerst knappen Stimmenmehrheit. Während Vertreter der Rechtsparteien die Novelle ausgearbeitet hatten und sie dementsprechend auch begrüßten, sprach sich die Linke geschlossen gegen den Gesetzesentwurf aus. Über die wesentlichen Pros und Contras des neuen Hochschulgesetzes berichtet Ihnen Silja Schultheis.
Der Gesetzesentwurf sei im wesentlichen deshalb eingebracht worden, damit die Hochschulen künftig einer größeren Zahl von Studenten offenstünden, sagen die Autoren der Novelle. Dies solle durch die Reformierung der Universitäten "von unten" geschehen und ganz konkret durch die Aufsplittung des langen Magisterstudiums in ein kurzes Bacchalarprogramm und ein kurzes Magisterprogramm. In der Folge sollen künftig auch Besucher außeruniversitärer Fortbildungsstätten Zutritt zu den Hochschulen erhalten, und zwar ohne dafür die obligatorische Aufnahmeprüfung ablegen zu müssen. Einen weiteren Vorteil des neuen Gesetzes nannte der Hauptinitiator der Novelle, Petr Mateju von der Freiheitsunion, gegenüber Radio Prag:
"Ein zweiter wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes, den ich aus ökonomischer Perspektive für sehr wichtig halte, ist die Tatsache, dass die Novelle den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, ihre Forschungsergebnisse durch die Zusammenarbeit mit technologisch orientierten Firmen in Kapital umzusetzen. Dadurch verkürzt sich der Innovationszyklus bedeutend und außerdem können die Hochschulen an ihren Forschungsergebnissen verdienen."
Die linken Parteien, die geschlossen gegen die Novelle votierten, betrachten das neue Gesetz hingegen als einen ersten Schritt zur Einführung von Studiengebühren. Sie befürchten, dass dadurch der Hochschulabschluss käuflich wird und das Studium künftig vornehmlich gut betuchten Bürgern offen steht.
Der sozialdemokratische Schulminister Eduard Zeman, der aufgrund eines Staatsbesuches nicht an der Abstimmung über die Novelle teilnahm, sprach in diesem Zusammenhang von zwei Gruppen von Studenten, zwischen denen man künftig werde unterscheiden müssen - den zahlenden und den nicht zahlenden.
Diesen Vorwurf kommentierte Gesetzesautor Petr Mateju gegenüber Radio Prag wie folgt:
"Diese Gruppen entstehen nicht erst jetzt. Das bezahlte außeruniversitäre Studium existiert heute bereits. Wir haben es nicht erst eingeführt. Wir möchten nur denjenigen, die heute in diesen außeruniversitären Programmen studieren und nach dem alten Gesetz keine Möglichkeit haben, auf der Grundlage dieses Studiums ein Hochschuldiplom zu erlangen, die Möglichkeit geben, unter strengen Bedingungen binnen einer bestimmten Zeit an der Hochschule zu studieren und wie jeder andere Student auch ein Diplom zu erlangen."
In Kraft treten soll das neue Hochschulgesetz ab 1. Juli. Voraussetzung hierfür ist allerdings noch die Billigung durch den Senat und durch Staatspräsident Vaclav Havel.