Neuregelung bei Visumanträgen: Online-Registrierung und ärztliches Attest

Neue Regeln gibt es für die Beantragung von Visa für Langzeitaufenthalte in Tschechien: In einigen Staaten müssen sich Antragsteller zunächst online registrieren. Einreisewillige aus manchen anderen Ländern wiederum müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht an Tuberkulose, Syphilis oder Aids erkrankt sind. Die neuen Regeln sollen die Korruption bei der Erteilung von Visa minimieren und der Verbreitung von Infektionskrankheiten durch Menschen aus Risikogebieten einen Riegel vorschieben.

Illustrationsfoto
Das tschechische Außenministerium hat Anfang Juni in mehreren Staaten das so genannte „Visapoint“-System eingeführt. Wer in China, der Mongolei, Kasachstan, Usbekistan und Thailand ein Einreisevisum nach Tschechien beantragt, muss sich zunächst auf der Website www.visapoint.eu registrieren. Das zuständige Konsulat oder die Botschaft teilt dem Antragsteller dann einen Termin für eine persönliche Vorsprache zu. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Visa für Langzeitaufenthalte zu Erwerbs- oder Studienzwecken. Touristenvisa sind nicht betroffen.

Das neue System der Bearbeitung von Visumanträgen soll das Verfahren transparenter machen. Die Praxis der Visumvergabe für Aufenthalte über 90 Tage in Tschechien waren in der Vergangenheit in die Kritik geraten. In einigen Ländern, wie Vietnam oder der Ukraine, gab es Hinweise auf massive Korruption und unlautere Praktiken von Vermittlungsagenturen. Kritiker warnen allerdings vor übertriebenen Erwartungen an das neue System:

„Ich glaube nicht, dass die Online-Registrierung ein Allheilmittel ist. Denn die Entscheidung, ob ein Visumantrag genehmigt oder abgelehnt wird, liegt nach wie vor letzten Endes in den Händen der Mitarbeiter der Konsulate oder Botschaften sowie der Beamten der Fremdenpolizei“,

Jaroslav Horák,  Jan Kohout,  der tschechische Außenminister,  und Jan Vyčítal  (Foto: ČTK)
so der Direktor der Organisation für Flüchtlingshilfe Martin Rozumek.

Antragsteller aus Kenia, der Ukraine, Moldawien, Vietnam sowie einigen anderen afrikanischen und asiatischen Staaten müssen wiederum seit Monatsbeginn ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass sie nicht an Tuberkulose, Syphilis oder Aids erkrankt sind. Jan Vyčítal vom tschechischen Außenministerium erklärt, wie die Auswahl der Staaten zustande gekommen ist:

„Die Entscheidung stützt sich auf Zahlen der Weltgesundheitsorganisation und Angaben des Leiters des Gesundheitsamtes. Er hat für die Fremdenpolizei eine Statistik der Zahl der Infektionen unter Ausländern erstellt. So ist die Liste der zehn Staaten entstanden, in denen das Risiko am größten ist.“

Statistiken zufolge machen Menschen aus diesen Risikogebieten etwa ein Fünftel der Krankheitsfälle dieser Infektionskrankheiten in Tschechien aus. Flüchtlingshelfer Martin Rozumek beurteilt indessen auch diese Maßnahme vorsichtig:

„In diesen Ländern stellen viele Ärzte für Geld jede beliebige Bescheinigung aus. Ich glaube also, dass solche Bescheinigungen unrichtige Angaben enthalten können, auch wenn sie tatsächlich von lokalen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge ausgestellt worden sind.“

Falsche Angaben seien in solchen Bescheinigungen kaum zu erkennen, befürchtet Rozumek.