Im Freien ohne Mundschutz? Jein.
Ab dem 25. Mai dürfen die Tschechinnen und Tschechen ihre Mundschutzmasken wieder ablegen. Die Regelung gilt aber nur in einem sehr beschränkten Maße.
„Ab dem 25. Mai gilt die Maskenpflicht ‚nur‘ im Inneren der Gebäude, natürlich mit Ausnahme des eigenen Zuhause. Und sie gilt ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der Taxis.“
Doch auch für das Tragen im Freien hat die Regierung Einschränkungen festgelegt. Die Wahrung eines Abstands zu anderen Personen ist dabei entscheidend. Minister Vojtěch:
„Wir sprechen von Situationen, in denen man irgendwo allein spaziert, also wenn sich in der Nähe keine andere Person aufhält. In dem Fall wird man die Maske nicht mehr tragen müssen. In allen übrigen Fällen schon. Wenn eine Familie zusammen draußen ist, müssen ihre Mitglieder keine Maske tragen. Wenn man aber mit einer anderen Person im Abstand von weniger als zwei Metern in Kontakt kommt, besteht weiter die Maskenpflicht.“
Eine Lockerung der Pflicht in den Innenräumen steht aktuell nicht auf der Tagesordnung. Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium Roman Prymula:„Die Risiken sind im Freien wesentlich geringer als in Gebäuden. Für die Zukunft erwägen wir jedoch eine weitere Lockerung bei bestimmten Berufen in Innenräumen mit einer hohen Temperatur. Dasselbe gilt auch für Personen mit spezifischen gesundheitlichen Einschränkungen.“
Eine Bedingung für weitere Lockerungen ist allerdings, dass sich die epidemiologische Lage in Folge der jetzigen Lockerungswelle nicht wesentlich verschlechtert.