Im Freien ohne Mundschutz? Jein.

Foto: Christo Anestev, Pixabay / CC0
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Ab dem 25. Mai dürfen die Tschechinnen und Tschechen ihre Mundschutzmasken wieder ablegen. Die Regelung gilt aber nur in einem sehr beschränkten Maße.

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Adam Vojtěch  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Seit dem 19. März herrscht in Tschechien eine allgemeine Mundschutzpflicht. Man darf bis auf bestimmte Ausnahmen sein Zuhause nicht verlassen, ohne Mund und Nase auf irgendeine Weise zu bedecken. Die Regierung hat auf ihrer Sitzung am Montag nun eine Lockerung der Mundschutzpflicht beschlossen. Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos) sagte nach der Kabinettssitzung:

„Ab dem 25. Mai gilt die Maskenpflicht ‚nur‘ im Inneren der Gebäude, natürlich mit Ausnahme des eigenen Zuhause. Und sie gilt ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der Taxis.“

Doch auch für das Tragen im Freien hat die Regierung Einschränkungen festgelegt. Die Wahrung eines Abstands zu anderen Personen ist dabei entscheidend. Minister Vojtěch:

„Wir sprechen von Situationen, in denen man irgendwo allein spaziert, also wenn sich in der Nähe keine andere Person aufhält. In dem Fall wird man die Maske nicht mehr tragen müssen. In allen übrigen Fällen schon. Wenn eine Familie zusammen draußen ist, müssen ihre Mitglieder keine Maske tragen. Wenn man aber mit einer anderen Person im Abstand von weniger als zwei Metern in Kontakt kommt, besteht weiter die Maskenpflicht.“

Roman Prymula  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Eine Lockerung der Pflicht in den Innenräumen steht aktuell nicht auf der Tagesordnung. Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium Roman Prymula:

„Die Risiken sind im Freien wesentlich geringer als in Gebäuden. Für die Zukunft erwägen wir jedoch eine weitere Lockerung bei bestimmten Berufen in Innenräumen mit einer hohen Temperatur. Dasselbe gilt auch für Personen mit spezifischen gesundheitlichen Einschränkungen.“

Eine Bedingung für weitere Lockerungen ist allerdings, dass sich die epidemiologische Lage in Folge der jetzigen Lockerungswelle nicht wesentlich verschlechtert.

Foto: Engin Akyurt,  Pixabay / CC0
Bereits an diesem Dienstag treten zudem einige Ausnahmen für die Tragepflicht in geschlossenen Räumen in Kraft. Schüler und Studenten sowie Lehrer dürfen bei Aufnahmeprüfungen die Maske abnehmen, allerdings nur wenn höchstens 15 Personen in einem Raum zusammen sind und Abstände von 1,5 Metern gewahrt werden. Auch Ärzte und Patienten dürfen während der Behandlung Mund und Nase frei haben. Dieselbe Regel gilt auch für Therapien bei Logopäden und für Besprechungen mit Beratern. Bereits seit einigen Tagen gibt es zudem Ausnahmen für kleine Kinder, Sportler bei Wettkämpfen, autistische Menschen sowie unter bestimmten Auflagen auch für Moderatoren und Künstler.