Erleichterungen bei Steuern und Registrierkassenpflicht
Die Regierung hat ein sogenanntes Stabilisierungs- und Liberalisierungspaket des Finanzministeriums gebilligt.
Die wichtigste Entlastung ist die Verschiebung des Termins für die Abgabe der Steuererklärungen. Diese wäre im Normallfall bis spätestens 1. April fällig, die Behörden erlauben nun aber eine Notfall-Frist von drei Monaten bis 1. Juli. „Wir werden zudem eine Verspätung bei der Steuererklärung und Ausfälle bei Mehrwertsteuer-Kontrollmeldungen nicht sanktionieren“, ergänzte die Ministerin.
Für den 1. Mai ist der Start der dritten und vierten Welle der Registrierkassenpflicht geplant. Das lässt sich nach den gültigen Gesetzen zwar nicht verschieben, auch in diesem Fall wurden aber Erleichterungen für Firmen vorbereitet: „Ich habe mit der Finanz- und Zollverwaltung vereinbart, dass sie drei Monate nach dem Start der dritten und vierten Welle keine Sanktionen verhängen werden“, sagte Schillerová.