Pressestimmen zur Verfassungskrise
Das Top-Thema dieser Woche war zweifellos eine Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts, die den Termin für die vorgezogenen Neuwahlen ins Wanken gebracht hat. Nicht nur unter Politikern hat das eine heftige Diskussion entfacht.
Katrin Materna: ... und damit jede Menge Fragen aufgerufen. Die wichtigste, die sich die Leute jetzt stellen, ist nicht, welche Partei sie wählen sollen, sondern, ob die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst überhaupt stattfinden werden. Darüber sind sich selbst Experten uneins.
M: Ein paar Worte zur Vorgeschichte: Nach dem Sturz der Regierung im Frühjahr hatten die Abgeordneten und der Senat darüber abgestimmt, dass schnellstmöglich Neuwahlen hermüssen. Präsident Klaus hat diese dann für den 9. und 10. Oktober angesetzt. Der Abgeordnete Miloš Melčák, ehemaliger Sozialdemokrat, jetzt parteilos, hat deshalb jedoch eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Begründung: Er sei für vier Jahre gewählt worden. Das Parlament habe seine Amtszeit jedoch verkürzt, ohne das Prozedere einzuhalten, das die Verfassung für diesen Fall vorsieht.
K.M.: Genau an diesem Punkt setzen viele der Kommentatore an. Bohumil Doležal postuliert in der Tageszeitung Lidové Noviny, dass es in einer demokratischen Gesellschaft darum geht, guten Willen zu zeigen. "Dort, wo er fehlt", so Doležal, "büßen demokratische Institutionen ihre Handlungsfähigkeit ein und Gesetze verlieren ihren Sinn".
In Tschechien sei der gute Wille aber in letzter Zeit Mangelware. Angefangen bei Mirek Topoláneks Unwillen, nach den Parlamentswahlen 2006 Jiří Paroubek mit dem Versuch einer Regierungsbildung zu betrauen. Der wiederum habe in der Regierungszeit Topoláneks nicht die Spur eines guten Willens an den Tag gelegt, seine „Politik der Rachefeldzüge“ im Zaum zu halten, was in dem Sturz der Regierung im Frühjahr gegipfelt ist. Und nun reiht sich das Verfassungsgericht ein, so Doležal, "dessen Rolle vergleichbar ist mit dem Schiedsrichter bei einem Fußballspiel. Es muss darauf achten, dass die Spieler nicht gegen die Regeln verstoßen. Es darf aber nicht so entscheiden, dass er sie komplett am Spielen hindert. In seiner beispiellosen Entscheidung hat das Gericht dem fanatischen und beschränkten Fundamentalismus den Vorzug gegeben und hat nicht einen Hauch guten Willens an den Tag gelegt."
M: Lautet der Grundtenor also, das Verfassungsgericht sei an dieser Stelle zu weit gegangen?
K.M.: Nein, so eindeutig ist das nicht. Zwar kriegen die Verfassungsrichter von allen Seiten ihr Fett weg: Von der Spitzenpolitik ohnehin, die beispielsweise behauptet, diese Entscheidung sei ein unrechtmäßiger Eingriff in die politische Situation im Land. Aber auch von vielen Kommentatoren, wie eben gehört. Dennoch gibt es auch jede Menge Stimmen, die nicht das Verfassungsgericht, sondern vielmehr die Politiker in der Verantwortung sehen. Stellvertretend hier der Auszug aus einem Kommentar von Martin Komárek in der Mladá Fronta Dnes:
"Historiker würden höchstwahrscheinlich nicht die Verfassungsrichter anklagen, die einfach nur ihre Arbeit machen, sondern die politische Elite, für die Gesetze wie für die Piraten aus der Karibik eher eine unverbindliche Übereinkunft sind als eine feste Gesetzgebung. Dafür hat sie nun die rote Karte kassiert und das ist gut so."
M: Der Abgeordnete Melčák hat ja, wie gesagt, mit seiner Klage den Stein ins Rollen gebracht. Gibt es dazu Pressestimmen?K.M.: Durchaus. Martin Weiss schreibt in der Zeitung Lidové Noviny dazu:
„Angeblich könnte der Präsident innerhalb kürzester Zeit seines Amtes enthoben werden. Angeblich könnte selbst ein Pferd zum Senator gemacht werden, angeblich könnte das Abgeordnetenhaus sich die Amtszeit ebenso gut auch nach Belieben verlängern. Das sind die Argumente, die Miloš Melčák und sein Anwalt Jan Kalvoda vorbringen.
Zur einer Gefährdung der Verfassung kann es sicherlich kommen. Doch wer die Demokratie gefährden will, schert sich nicht um die Verfassung. Glauben Sie denn, dass derjenige, der ein Pferd zum Senator macht, sich von Entscheidungen des Verfassungsgerichts beeindrucken lässt?“
M: Das ganze Dilemma wird ja in der Presse mit dem Begriff Verfassungskrise beschrieben. In einer Überschrift in der Zeitung Lidove Noviny habe ich aber die Überschrift gelesen: Wir haben gar keine Verfassungskrise.
K.M.: Ja, Tomáš Němeček hat seinen Kommentar so überschrieben. Er findet:
„Die gefährlichste Aussage, die bisher in diesem Zusammenhang angeklungen ist, war der Vorschlag, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu ignorieren. Erst mit solchen Einfällen beginnen Verfassungskrisen.
Ein anderer Begriff, der diese Woche in aller Munde war, ist das „öffentliche Interesse“.
M: Vielleicht ganz kurz zur Erinnerung: Präsident Klaus sprach davon, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht im öffentlichen Interesse sei. Es sei im Interesse der Öffentlichkeit, so schnell wie möglich vorgezogene Neuwahlen durchzuführen. Daran solle und müsse sich das Gericht orientieren, sagte Klaus.K.M.: Kommentator Petr Fischer glaubt, der Begriff des öffentlichen Interesses sei zuvor nie ernst genommen worden. Der Präsident habe den Begriff immer als künstliches Konstrukt gebrandmarkt, die Parteipolitiker hätten in als beliebig verschiebbare Manipulationsmasse betrachtet, die man aus der Kiste hole, wenn es eben gerade passe. Petr Fischer schreibt:
„Es genügte eine einzige Entscheidung des Verfassungsgerichtes und der früher ungeliebte Begriff steht plötzlich im Zentrum des gesamten Geschehens. Der Abgeordnete Melčák ist möglicherweise ein Held. Es ist ihm gelungen, den Begriff „öffentliches Interesse“ in der Gesellschaft wiederzubeleben; in einer Gesellschaft, die schon lange aufgehört hatte zu glauben, dass so etwas wie Öffentliches und Gemeinschaftliches überhaupt existiert“, meint Kommentator Fischer und schreibt am Ende:
„Wie auch immer das Verfassungsgericht sich in dieser Sache entscheidet – das Wesentliche ist, dass die ´res publica´ nach Jahren der Gleichgültigkeit wieder für eine Weile eine ´öffentliche Angelegenheit´ ist. Genießen wir das, so schnell wird sich das nicht wiederholen.“