Tagebau Turów: Europäische Kommission schließt sich tschechischer Klage gegen Polen an
Tschechien hat die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits im Februar eingereicht. Nun schließt sich dieser auch die Europäische Kommission an, wie ein Sprecher am Mittwoch gegenüber der Presseagentur Reuters mitteilte.
Die Entscheidung aus Brüssel wurde unter anderem von Umweltschützern begrüßt. Die Kommission sende damit ein deutliches Signal an Polen, dass in Turów die illegale Braunkohleförderung eingestellt werden müsse, sagte Nikol Krejčová vom tschechischen Greenpeace-Büro der Presseagentur ČTK.
Die Klage richtet sich gegen die Erweiterung des Tagebaus an der Grenze zu Tschechien. Auf nordböhmischer Seite sieht man die Trinkwasserqualität für die Bewohner bedroht. Vor zwei Wochen beschloss der EuGH bereits, dass Polen den Tagebau unverzüglich schließen müsse – bis zu einem abschließenden Urteil. Der polnische Premier Mateusz Morawiecki erklärte jedoch, dass sein Land dies nicht tun werde.
Die tschechische Regierung beschloss deswegen am Montag, dem EuGH als Strafe für Polen einen Tagessatz von fünf Millionen Euro vorzuschlagen. Zugleich will Prag aber mit Warschau auch ein bilaterales Abkommen zu Turów aushandeln. Mit der Aufgabe wurden das Umwelt- und das Außenministerium beauftragt. Greenpeace fordert nun wegen der Entscheidung der Europäischen Kommission, als Nebenklägerin im Verfahren vor dem EuGH aufzutreten, die tschechische Regierung dazu auf, ebenso Vertreter aus Brüssel zu den Vertragsverhandlungen mit Polen einzuladen.