Änderung der Straßenverkehrsordnung: Tschechien auf dem Weg zum begleiteten Fahren mit 17?

In Tschechien könnte bald schon eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft treten. Geplant ist unter anderem das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Martin Kupka | Foto: Jiří Šeda,  Tschechischer Rundfunk

Das begleitete Fahren gibt es in Deutschland seit 2011. Dadurch können Menschen schon mit 17 Jahren hinterm Lenkrad sitzen, statt mit 18. Voraussetzung ist, dass sie bereits ihre Fahrerlaubnis bekommen haben und dass eine Begleitperson dabei ist. Ein ähnliches Konzept könnte nun bald auch in Tschechien in Kraft treten – zumindest wenn es nach Verkehrsminister Martin Kupka (Bürgerdemokraten) geht. Die Inspiration kam dabei nicht nur aus Deutschland…

„Wir haben uns zum Beispiel an der Slowakei orientiert. Die Mentalität der slowakischen und der tschechischen Fahrer ist sehr ähnlich“, sagt Kupka. „In der Slowakei hat die Maßnahme dazu geführt, dass weniger schwere Verkehrsunfälle verzeichnet wurden.“

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So Martin Kupka bei der Vorstellung der Gesetzesnovelle am Montag. Um die Sicherheit der Fahranfänger und der anderen Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewährleisten, sollen für die Begleitperson strenge Vorgaben gelten: „Sie müssen ihre Fahrerlaubnis seit mindestens zehn Jahren haben. Und wenn sie Mentoren werden, dürfen sie keine Strafpunkte im Register haben“, sagt Kupka.

Zudem muss die Begleitperson bei der Fahrt nüchtern sein und sich zuvor in ein zentrales Verzeichnis eintragen lassen. Tomáš Neřold ist Pressesprecher des Verkehrsministeriums. Ihm zufolge kommt vor allem eine bestimmte Personengruppe in Frage:

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„So ein Mentor kann etwa ein Elternteil sein. Das führt dazu, dass die Fahranfänger die ersten Erfahrungen am Steuer in einem kontrollierten Umfeld machen. Denn Eltern haben ja auch ein Interesse daran, dass ihre Kinder sicher fahren. Riskante Situationen werden so verhindert – anders als wenn Altersgenossen mitfahren.“

Die mögliche Einführung des begleiteten Fahrens ist aber nicht die einzige geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung. Auch durch eine weitere Regelung sollen junge Fahrer besser geschützt werden. Wenn sie sich innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins einen schweren Verstoß gegen die Verkehrsordnung zu Schulden kommen lassen, hätte das für sie nämlich Folgen, erklärt Tomáš Neřold:

Tomáš Neřold | Foto: Jana Myslivečková,  Tschechischer Rundfunk

„Solche Fahrer erwartet ein Seminar mit einem Psychologen in einer Kleingruppe. Dabei werden die Ursachen der schlimmsten Verkehrsunfälle besprochen. Außerdem müssen vier Fahrstunden absolviert werden. Der Fahrlehrer gibt dabei direkt eine Rückmeldung.“

Doch ebenso Menschen, die schon mehrere Zehntausend Kilometer hinter sich haben, müssen sich hierzulande auf Änderungen einstellen. Erneuert werden soll etwa das Punktesystem bei Verstößen. Von bisher fünf verschiedenen Punktwerten könnte es schon bald nur noch drei geben. Für ein Vergehen erwarten die Fahrer dann zwei, vier oder sechs Punkte. Zudem sollen die Strafen bei einigen besonders schweren Vergehen erhöht werden: „Bei zu schnellem Fahren ab 50 Kilometern pro Stunde außerorts wird die Obergrenze auf bis zu 25.000 Kronen erhöht“, so Neřold.

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25.000 Kronen, das sind umgerechnet etwa 1000 Euro. Strafen in dieser Größenordnung könnten auch etwa für das Überqueren einer roten Ampel oder das Telefonieren am Steuer drohen. Ebenso dürfte das Fahren unter Alkoholeinfluss schon bald teurer bestraft werden – und in Tschechien gilt die Null-Promille-Grenze. Bis der Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums endgültig in Kraft tritt, wird aber wohl mindestens noch ein halbes Jahr vergehen.

Autoren: Ferdinand Hauser , Luděk Hubáček
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