Tschechien ermöglicht EU-Zuwanderern mehr politisches Engagement

Die ODS bereitet sich auf ihren Parteitag vor

In Tschechien lebende Ausländer können jetzt auch Mitglieder von hiesigen politischen Parteien werden. Das war bisher nicht möglich – ein Zustand, der gegen das EU-Recht verstoßen hatte. Die Lockerungen gelten jedoch nicht für alle Zuwanderer.

Foto: Hana Slavická,  Radio Prague International

Von den neuen Regeln im tschechischen Wahlgesetz profitieren nur Bürger aus anderen EU-Ländern. Sie können sich nun, wenn sie einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltsstatus in Tschechien haben, hierzulande auch in Parteien oder politischen Bewegungen als vollwertige Mitglieder engagieren. Damit wird ein weiterer Aspekt der EU-Vorschriften in Tschechien umgesetzt.

Schon seit 2014 haben hier lebende EU-Ausländer bei den Urnengängen zum EU-Parlament und auf kommunaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht. Das heißt, sie können mit abstimmen und sich auch wählen lassen. Dass sie zusätzlich auch in hiesige Parteien eintreten können, darauf hat der tschechische Ombudsmann gedrängt. Dadurch bekämen Zuwanderer nun mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme, betonte der stellvertretende Ombudsmann Vít Schorm in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

Vít Alexander Schorm | Foto: Tschechischer Rundfunk

„Wenn sich Ausländer jetzt auch in politischen Parteien zusammenschließen können, stellt das einen Vorteil für sie dar. Denn die Parteien bilden Kandidatenlisten – ihre Rolle ist bei diesem Vorgang also sehr wichtig. Wenn jemand aber nicht Mitglied sein kann, dann ist er eben benachteiligt gegenüber jenen, die dieses Recht haben.“

In Tschechien sei EU-Zuwanderern das Recht einer Parteimitgliedschaft zu lange vorenthalten worden, fügt Schorm hinzu. Und auch der Europäische Gerichtshof hat dies schon als Diskriminierung verurteilt. Das Innenministerium begründet die Verzögerung mit der langen Dauer des Rechtsstreits zwischen Tschechien und der Europäischen Kommission. Ressortsprecher Ondřej Krátoška:

Foto: Michaela Danelová,  iROZHLAS.cz

„Die Argumentation unserer Regierung bestand darin, dass Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft durch die fehlende Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer Partei oder einer Bewegung gesetzlich nicht daran gehindert werden, bei den Wahlen zur Gemeindevertretung sowie zum Europäischen Parlament zu kandidieren. Und wir haben betont, dass die bisherige nationale Regelung zur Parteimitgliedschaft keinen Verstoß gegen EU-Recht darstellt.“

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und damit drohenden Geldstrafen war die tschechische Politik nun aber gezwungen, schnell zu handeln. Die Novelle des Wahlgesetzes ist vergangene Woche in Kraft getreten.

Foto: Barbora Navrátilová,  Radio Prague International

Den letzten offiziellen Daten des Innenministeriums zufolge lebten 2022 rund 200.000 Menschen im wahlberechtigtem Alter in Tschechien, die eine EU-Staatsbürgerschaft und hierzulande den nötigen Aufenthaltsstatus hatten. Auf sie zielt also die aktuelle Gesetzesnovelle ab. Wir groß ihr Interesse wirklich ist, sich hierzulande aktiv politisch zu engagieren, das lässt sich allerdings schwer einschätzen. Bekannt ist jedoch, dass sich für die Kommunalwahlen 2022 nur etwa 6000 EU-Zuwanderer ins tschechische Wählerregister eintragen ließen.

keine ergebnisse gefunden