Neue Arbeitgebermeldung in Tschechien: Digitales Komplettpaket von Daten über Arbeitnehmer

In Tschechien ändert sich ab April das System, wie der Staat Daten über Arbeitnehmer erfasst. Für die Arbeitgeber entsteht eine neue Pflicht, diese digital und in einem Komplettpaket zu übermitteln. Die sogenannte „einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung“ bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich, soll aber gleichzeitig die Bürokratie verringern.

Eine einfachere Kommunikation mit Behörden und effizientere Übermittlung von Informationen über Arbeitnehmer: Das sind die Hauptvorteile des Digitalisierungsprojektes zur „einheitlichen monatlichen Arbeitgebermeldung“. Das entsprechende Gesetz ist seit Januar in Kraft, die Meldepflicht wird am 1. April eingeführt. Statt 25 Formularen benötigen Arbeitgeber künftig nur noch eines.

Bisher wurden Daten über Arbeitnehmer separat an die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ), das Arbeitsministerium, das Arbeitsamt, die Finanzverwaltung und weitere Behörden übermittelt. Künftig reicht ein einziger elektronischer Bericht an das Portal der Sozialversicherungsverwaltung.

„Konkret bedeutet es unter anderem, dass die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer keine Evidenzblätter zur Rentenversicherung mehr ausfertigen müssen. Ab 2027 wird es auch möglich sein, auf Grundlage dieser Meldungen Steuererklärungen für Privatpersonen zu erstellen“, so Sandra Volkánová von der Sozialversicherungsverwaltung.

Der Umfang der Daten, die regelmäßig an die Behörden gemeldet werden müssen, nimmt allerdings deutlich zu. Dazu gehören unter anderem dann: wöchentliche Arbeitszeit, geleistete Arbeitsstunden, Überstunden, Urlaubsnutzung, arbeitsbedingte Hindernisse seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, gezahlte Zulagen, aber auch etwa Angaben über Kinder und Ehepartner. Die Krankenversicherungen bleiben vorerst außerhalb des Systems, ihre Agenda wird wie bisher fortgeführt.

Gabriela Hrbáčková ist stellvertretende Vorsitzende des Verbandes kleiner und mittelständischer Unternehmen und der Gewerbetreibenden. Sie räumt ein, dass der Staat die Digitalisierung brauche. Aber:

Gabriela Hrbáčková | Foto: AMSP ČR

„Das Problem ist, dass die Last nun bei den Arbeitgebern liegt. Denn die staatlichen Behörden sind nicht in der Lage, die Daten, die ihnen bereits jetzt zur Verfügung stehen, untereinander zu teilen. Nun lässt sich der Staat die komplexen Informationen von den Arbeitgebern schicken. Wir hoffen aber, dass dies dazu beiträgt, den Arbeitsmarkt von der Schwarzarbeit zu bereinigen.“

Die Unternehmen müssen auf Softwaresysteme umrüsten, die für Veränderungen ausgestattet sind:

„Dies kann vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die mit kleinen Software-Firmen zusammenarbeiten, ein großes Problem sein. Nach unseren Informationen sind sie darauf tatsächlich nicht vorbereitet. Denn auch große Software-Firmen waren erst in der vergangenen Woche in der Lage, den Testbetrieb zu starten.“

Illustrationsfoto: Jan Vašek,  Unsplash,  CC0 1.0 DEED

Bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung kann ein Arbeitgeber mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Kronen (200 Euro) pro Arbeitnehmer belegt werden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten drohen Strafen von bis zu 100.000 Kronen (4000 Euro). Das Ministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass das System anfangs Fehler aufweisen und nicht alles auf Anhieb reibungslos funktionieren wird. Wenn die Arbeitgeber kooperieren und Fehler behoben würden, müssten sie in den ersten Monaten keine Strafen befürchten, hieß es. Gabriela Hrbáčková:

„Wir hoffen darauf. Der Staat sollte derzeit keine Sanktionen verhängen und sollte in einer Übergangsphase nachsichtig sein. Alle müssen sich mit dem System bekanntmachen und es so umsetzen, dass es funktionsfähig ist. Da dem Staat die Daten bereits zur Verfügung stehen, die Last der Digitalisierung aber auf die Arbeitgeber übertragen wird, hoffen wir fest auf Nachsicht seitens des Staates.“

Der Verband kleiner und mittlständischer Unternehmen und der Gewerbetreibenden würde Hrbáčková zufolge künftig eine weitere Vereinfachung begrüßen:

„Das Ministerium für Industrie und Handel arbeitet derzeit am sogenannten Bürokratie-Paket, das den Verwaltungsaufwand um bis zu 20 Prozent reduzieren soll. Wir hoffen sehr, dass das gelingt und in den kommenden Monaten und Jahren ein umfassender Bürokratieabbau stattfindet.“