Regierung gibt Bodenkauf durch Ausländer frei - doch die haben schon früher zugegriffen

Bisher dürfen Ausländer offiziell keinen Boden hierzulande erwerben. Wie andere EU-Neumitglieder hatte sich Tschechien in den Beitrittsverträgen von 2004 eine Übergangsfrist gesichert. Nun hat die Regierung in Prag beschlossen, keine Verlängerung der Übergangsfrist zu beantragen. Bis zuletzt hatte die tschechische Agrarkammer gegen die Öffnung gekämpft. Doch Fachleute sagen, dass sich ohnehin nicht viel ändern werde, denn Ausländer haben sich in den letzten Jahren bereits auf anderem Weg tschechischen Grund und Boden gesichert.

Eine der letzten Hürden für den freien Verkehr des Kapitals soll in Tschechien fallen. Im Mai 2011 läuft das Verbot für EU-Ausländer aus, Boden zu erwerben. Das hat die Regierung am Mittwoch beschlossen und sie wird das zuständige Devisengesetz entsprechend ändern. Das Verbot galt vor allem als Schutz für tschechische Landwirte – ihnen sollte die Zeit gegeben werden, mit Krediten des Staates erst einmal selbst den früheren staatlichen Boden zu kaufen. Über 90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sind auf diese Weise bereits privatisiert worden. Für den Verkauf des Rests hatte die tschechische Landwirtschaftskammer weitere drei Jahre Übergangsfrist gefordert. Ihre Befürchtung: Kapitalkräftige Ausländer könnten die kapitalschwachen tschechischen Bauern überbieten. Landwirtschaftsminister Fuksa hat reagiert:

Ivan Fuksa  (Foto: ČTK)
„Ich habe gefordert, dass in die Novelle des Devisengesetzes noch eine Auflage an das Landwirtschaftsministerium eingearbeitet wird, weitere Gesetze zu ändern. Und zwar so, dass beim Verkauf der restlichen sieben Prozent staatlicher Flächen Ausländer nur dann zum Zug kommen, wenn sie die betreffenden Ackerflächen zuvor bereits 36 Monate lang aktiv bestellt haben.“

Vergleichbare Regelungen bestünden auch in den alten EU-Ländern, begründet Fuksa. Und mit dem freien Markt sei es dort entgegen aller Beteuerungen auch nicht weit her:

„Das wird zwar in den Gesetzen so proklamiert. Es gibt aber eine ganze Reihe von begleitenden Maßnahmen wie Genehmigungsprozeduren über den Städte- und Gemeindebund zum Beispiel oder die Agrarkammer, die dies einschränken.“

In Tschechien sind begleitende Maßnahmen indes eher ein Feigenblatt. Denn trotz Verbots haben in den vergangenen Jahren EU-Ausländer schon landwirtschaftliche Fläche in Tschechien erworben. Laut dem Landwirtschaftsminister betrifft dies bis zu zehn Prozent der Fläche in einigen Kreisen, allen voran der Kreis Karlovy Vary / Karlsbad. Die Ausländer gründeten einfach eine Kapitalgesellschaft oder sie haben sich als natürliche Person im Land niedergelassen. Dann war der Weg frei. Der Prager Rechtsanwalt Jan Mikuláš betreut unter anderem ausländische Firmen und Privatpersonen in Tschechien. Er glaubt, dass ein Ausverkauf tschechischen Bodens an Ausländer nicht drohe:

Foto: Europäische Kommission
„Diejenigen, die wirklich landwirtschaftliche Fläche erwerben wollten, haben dies schon - zum Beispiel durch die Kapitalgesellschaften. Was die kleineren landwirtschaftlichen Flächen betrifft, da kann man erwarten, dass das Ende der Übergangsfrist eine Erleichterung schafft. Für die kleineren selbständigen Landwirte wird es deswegen etwas leichter sein, da sie sich nicht mehr in der Tschechischen Republik niederlassen und einen Wohnsitz hier haben müssen.“