Regierung will konstruktives Misstrauensvotum einführen – Opposition dagegen

Палата депутатов

In der Bundesrepublik Deutschland hat es sich bewährt: das so genannte konstruktive Misstrauensvotum. Im tschechischen Verfassungssystem gibt es indes praktisch keine Einschränkungen, wenn die Opposition die Regierung stürzen will. Sie kann dies theoretisch immer wieder probieren und muss keinen möglichen neuen Regierungschef benennen. Das Mitte-Rechts-Kabinett von Premier Petr Nečas will das gerne ändern, braucht dazu aber die Stimmen der Opposition.

Tschechisches Abgeordnetenhaus
Dreimal bereits hat die sozialdemokratische Opposition in dieser Legislaturperiode versucht, die aktuelle Regierung zu stürzen. Alle Versuche endeten so wie der in diesem März: Die Abgeordneten der drei Regierungsparteien hielten zusammen, die Opposition konnte keine Mehrheit erzielen. Nun hat sich die Koalition am Mittwoch darauf geeinigt, ein konstruktives Misstrauensvotum nach deutschem Vorbild einzuführen. Ausgearbeitet wurde der Gesetzesvorschlag von Vizepremierministerin Karolína Peake von der Partei der öffentlichen Angelegenheiten (VV). Sie betont, dass die Novelle nicht zum Vorteil des amtierenden Kabinetts gedacht sei:

Karolína Peake  (Foto: ČTK)
„Ich betrachte diese Regelung als eine Stärkung der politischen Stabilität und der Stabilität zukünftiger Regierungen. Denn das Gesetz soll erst nach den nächsten Wahlen in Kraft treten. Zugleich wird damit die Verantwortlichkeit zukünftiger politischer Opposition gestärkt.“

Die Regierung plant nun Folgendes:



- Für einen Misstrauensantrag müssen die Unterschriften von mindestens 50 Abgeordneten vorliegen - diese Zahl entspricht einem Viertel der Volksvertreter und damit in ihrer Höhe der deutschen Regelung.



- Im Vorfeld muss der Name des möglichen zukünftigen Regierungschefs bekannt sein. Auch dies ist ein Element aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.



- Bis zu einem erneuten Misstrauensantrag muss ein halbes Jahr verstreichen. Nur wenn den nächsten Antrag 80 Abgeordnete unterstützen, kann er bereits früher gestellt werden. Dies geht über die deutsche Regelung hinaus.

Jeroným Tejc  (Foto: Archiv der ČSSD)
Für solche Änderungen sieht die Opposition aber keinen Grund. Der innenpolitische Experte der Sozialdemokraten, Jeroným Tejc, verweist darauf, dass die Einführung des konstruktiven Misstrauensvotums in Deutschland auf historischen Erfahrungen gegründet war. So sollte eine häufige Auflösung des Parlaments wie in der Weimarer Republik nicht mehr möglich sein. In der tschechischen Verfassung bestehen laut Tejc indes genügend Sicherheiten:

„Das derzeitige Modell reicht wirklich aus. Zwar ist in der vergangenen Legislaturperiode noch die Möglichkeit hinzugekommen, dass mit den Stimmen von 120 Abgeordneten das Abgeordnetenhaus aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen ausgeschrieben werden können. Auf der anderen Seite aber ist der Sturz der Regierung relativ schwierig, das System ist also ausgewogen.“

So kann das tschechische Abgeordnetenhaus erst dann aufgelöst werden, wenn der amtierende Regierungschef zweimal hintereinander nicht die Vertrauensmehrheit erreicht. Die Auflösung des Hauses liegt dann in der Kompetenz des Staatspräsidenten.

Bohuslav Sobotka  (Foto: Archiv der ČSSD)
Um die bestehende Regelung durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu ersetzen, braucht die Regierung die Verfassungsmehrheit in beiden Parlamentskammern. Entscheidend sind dabei gerade die Sozialdemokraten, die aber keine Änderung wollen.

„Diese Verfassungsänderung unterstützen wir nicht. Unsere Vertretung im Senat und Abgeordnetenhaus ist entsprechend groß, dass die Regierung ohne unsere Stimmen diese Novelle nicht verabschieden kann“, so Parteichef Bohuslav Sobotka.

Worauf Sobotka wohl vor allem hinweisen wollten: Im Senat haben die Sozialdemokraten die absolute Mehrheit.