Schwierige Umsetzung: Verbot für Propagierung von Nationalsozialismus und Kommunismus in Tschechien
Es betrifft das Hakenkreuz, aber auch Hammer und Sichel. Seit dem 1. Januar gilt eine neue Formulierung im Strafgesetzbuch, wonach die Förderung von Kommunismus und Nationalsozialismus eine Straftat in Tschechien darstellt. Wie sich das Gesetz in der Praxis auswirken wird, ist noch unklar.
Wer in Tschechien eine Bewegung gründet, unterstützt oder propagiert, die nachweislich auf die Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten abzielt oder rassistischen beziehungsweise klassenfeindlichen Hass schürt, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das entsprechende Gesetz gilt seit mehreren Jahrzehnten in Tschechien. Nun wurde es novelliert und um eine Formulierung ergänzt, die den Nationalsozialismus und Kommunismus konkret als solche Strömungen nennt. Die Änderung wurde im Sommer vergangenen Jahres von der Regierungskoalition unter Petr Fiala (Bürgerdemokraten) durchgesetzt.
Der ehemalige Senator Martin Mejstřík, der eine führende Persönlichkeit der Samtenen Revolution von 1989 war, begrüßt das Gesetz:
„Es ist insofern einfach, als es Nationalsozialismus und Kommunismus gleichsetzt. Ich denke, in einer anständigen Gesellschaft ist es selbstverständlich, dass wir den Nationalsozialismus nicht propagieren können. Genauso wenig können wir den Kommunismus propagieren, der so viel Elend über die Welt gebracht hat.“
Dennoch weisen Experten darauf hin, dass das Gesetz zu Widersprüchen führen könne, beispielsweise in der Symbolik. Die rote Fahne oder der rote Stern würden zwar mit dem kommunistischen Regime assoziiert, aber… Und Jan Šlesingr vom Lehrstuhl für Strafrecht an der Palacký-Universität in Olomouc / Olmütz ergänzt:
„Sie sind mit einem breiteren Spektrum linker Parteien und Subjekte, mit der sozialistischen Arbeiterbewegung verbunden, die diese Symbolik bis heute nutzen.“
Die Experten sind sich einig, dass die Umsetzung des Gesetzes davon abhängen wird, wie Polizei und Gerichte die Formulierung interpretieren. Ondřej Preuss ist Verfassungsrechtler an der Prager Karlsuniversität:
„Ich kann mir eine eindeutige Situation vorstellen, wenn jemand etwa direkt auf bestimmte bolschewistische Methoden, wie etwa die Inhaftierung in Gulags verweist. Aber wo die Grenze liegt, muss erst die Praxis bestimmen.“
Polizeisprecher Ondřej Moravčík sagte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, die Polizei werde jeden Fall individuell betrachten:
„Bei diesem Thema ist es nicht möglich, eine genaue Anleitung auszuarbeiten. Jeder Fall wird in Zusammenarbeit mit Gerichtssachverständigen ad hoc ausgewertet und mit Experten aus der akademischen Sphäre diskutiert.“
In der politischen Szene Tschechiens ist bis heute die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSČM) tätig. Ist das Gesetz nun ein Mittel, um sie verbieten zu lassen? Juristen sind sich einig, dass die Gesetzesänderung allein nicht ausreiche, um die Auflösung der KSČM zu erzwingen. Ihrer Ansicht nach verstößt die Bezeichnung „kommunistisch“ an sich nicht gegen das Gesetz. Dies bestätigt auch der Extremismusexperte Jan Charvát von der Karlsuniversität:
„Es müsste nachgewiesen werden, dass sie kommunistische Partei auf die Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten abzielt. Sie selbst kann logischerweise damit argumentieren, dass sie seit den 1990er Jahren im hiesigen Rechtsraum existiere und damit offensichtlich sei, dass sie gegen diesen Teil des Gesetzes nicht verstoße.“
Mit Skepsis sieht der Historiker Michal Kopeček von der Akademie der Wissenschaften das neu geltende Verbot:
„Ich verstehe, dass die Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Kommunismus als größte Bedrohung der Demokratie in der Vergangenheit in vielerlei Hinsicht von großer Symbolik ist. In der heutigen Zeit wirkt sie aber auch etwas zahnlos. Sie zielt auf die Vergangenheit, nicht aber auf die aktuellen Bedrohungen für unsere Gesellschaft und Demokratie.“
Denn es gebe viele Bewegungen, die darauf abzielten, die Rechte und Freiheiten der Bürger einzuschränken und dabei wirklich gefährlich seien, betont Kopeček. Die Verankerung einer konkreten Ideologie im Gesetz erscheine ihm eher als Ausdruck der Schwäche der liberalen Demokratie als ihrer Stärke, so der Historiker:
„Die liberale Demokratie muss sich auch mit abweichenden Meinungen auseinandersetzen können, nicht aber durch Verbote in Gesetzen, sondern indem sie diesen antisystemischen und abwegigen Ideen mit Argumenten, mit Instrumenten des Rechtsstaats und mit der Bildung begegnet.“
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