Tschechische Arbeitsämter zahlen Tornado-Opfern Millionenhilfen aus
Die Arbeitsämter haben den Menschen in Südmähren, deren Häuser im Juni vom Tornado beschädigt oder zerstört wurden, bisher über 70 Millionen Kronen (2,7 Millionen Euro) an außerordentlicher Soforthilfe ausgezahlt.
Darüber informierte die Sprecherin der Generaldirektion des Arbeitsamtes, Kateřina Beránková, die Presseagentur ČTK. Die Behörde übernimmt in Tschechien auch die Auszahlungen von Sozialhilfen. Die Betroffenen in Südmähren können zur Bewältigung der Folgen der Naturkatastrophe maximal das Fünfzehnfache des Existenzminimums beantragen, also höchstens 57.900 Kronen (2256 Euro). Hinzukommen Zuschüsse für notwendige einmalige Ausgaben, wie etwa die Gebühren für neuausgestellte Personaldokumente.
Der Tornado hat am 24. Juni teils verheerende Schäden in den Orten Hrušky, Moravská Nová Ves / Mährisch Neudorf, Lužice / Luschitz, Mikulčice / Mikultschitz sowie in Teilen von Hodonín / Göding angerichtet. Schon am Tag darauf waren Zwei-Personen-Teams der Arbeitsämter in dem Gebiet im Einsatz, bei denen die Geschädigten Hilfe beantragen und sich diese in Bargeld auszahlen lassen konnten. Diese außerordentliche Unterstützung zählt zu den Leistungen in materieller Not. Vor der Zuteilung werden gesetzesgemäß das Einkommen und die Eigentumsverhältnisse des Antragstellers überprüft, wodurch nicht in jedem Falle positiv entschieden werden muss.
„Im Kreis Südmähren sind bisher 1335 Anträge eingegangen. Ausgezahlt wurden bislang insgesamt 71,93 Millionen Kronen (2,8 Millionen Euro)“, resümiert Beránková. Weiteren Angaben zufolge liegt der Durchschnittswert einer ausgezahlten Leistung bei 53.880 Kronen (2100 Euro).
Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Jana Maláčová (Sozialdemokraten), hat unlängst vor Journalisten darüber gesprochen, dass die Gelder auch von Menschen beantragt wurden, die keinen Anspruch darauf haben. „Wir konsultieren darum gleich vor Ort die Bürgermeister, deren Stellvertreter oder gewählte Repräsentanten in der Frage, um welche Häuser es konkret geht“, führte Maláčová aus. „Normalerweise bringen die Antragsteller Fotos der beschädigten Häuser mit, damit wirklich klar ist, dass Schäden entstanden sind. In der Mehrzahl dieser besonderen Fälle erkennen die Betreffenden aber gleich an, dass sie keinen Anspruch auf die außerordentliche Soforthilfe haben.“