USA kritisieren Tschechien wegen Entegegenkommen gegenüber Kuba
Das tschechische Außenministerium hat nun einen diplomatischen Konflikt zu lösen. Ursache dafür ist ein Teil der tschechischen Resolution über die Nichteinhaltung der Menschenrechte auf Kuba, in dem die Wirtschaftssanktionen der USA angeprangert werden. Der tschechische Entwurf rief sowohl in den USA als auch in Polen Kritik hervor. Mehr dazu von Martina Schneibergova.
Die Tschechische Republik hat gemeinsam mit Polen bereits im Jahr 1999 erstmals einen Resolutionsentwurf über die Verletzung der Menschenrechte in Kuba vorgelegt. In diesem Jahr jedoch wird Tschechien das Dokument nun allein vorbringen, weil Polen einem Absatz des Entwurfs nicht zustimmt, in dem die Wirtschaftssanktionen der USA kritisiert und als unwirksam bezeichnet werden. Dieser Absatz wurde am Mittwoch im US-Kongress von Außenminister Colin Powell scharf kritisiert. Er betonte an, dass es schwierig sein wird, für diesen Resolutionsentwurf eine Unterstützung zu gewinnen.
Das tschechische Außenministerium bezeichnete am Donnerstag die entstandene Situation als ein Missverständnis, da - so das Außenministerium - der umstrittene Absatz bereits in den vergangenen zwei Jahren Bestandteil der tschechischen Resolutionsentwürfe war, auch wenn es nicht gelungen sei, ihn für die endgültige Fassung des Dokuments durchzusetzen. Der Sprecher des Ministeriums meinte, dass die Resolution in dem vorgeschlagenen Wortlaut trotz des Widerstands der USA von der UN-Menschenrechtskommission verabschiedet werden könnte. Über die eventuelle Unterstützung der Resolution verhandelt der tschechische Vizeaußenminister Palous dieser Tage in Lateinamerika.
Zahlreiche ausländische und auch tschechische Politiker sind jedoch der Meinung, dass es eben wegen des umstrittenen Absatzes nicht gelingen wird, die Resolution durchzusetzen. Davon würde jedoch Castros Regime profitieren.
Im Zusammenhang mit der Resolution werden in den Medien zwei Umstände erwähnt. Erstens die Vermutung, dass Tschechien seine Rhetorik nach der Freilassung der auf Kuba inhaftierten tschechischen Bürger Ivan Pilip und Jan Bubenik geändert hätte. Diese Vermutung wurde vom Außenministerium zurückgewiesen, denn der Text sei noch vor der Inhaftierung der beiden Tschechen ausgearbeitet worden. Der Abgeordnete Ivan Pilip erklärte gegenüber der Tageszeitung Lidove noviny, er halte den kritischen Absatz über die Sanktionen nicht für geeignet und habe den Eindruck, dass der Entwurf nicht gebilligt werde. Außerdem könne er - so Pilip - die Beziehungen zu Polen und zu den USA in hohem Maße beeinträchtigen.
Zweitens wird in den Medien die Frage gestellt, ob eine Resolution über die Menschenrechte mit der Frage der Wirtschaftssanktionen verknüpft werden sollte. Nach Meinung des Leiters des Washingtoner Zentrums für ein freies Kuba, Frank Calzon, gibt es keinen Grund dafür, Stellungnahmen über Wirtschaftssanktionen in eine Erklärung über die Menschenrechte einfließen zu lassen. Diese Meinung vertritt auch die polnische Seite.