Verfassungsgericht zum Fall Krupka: Kauf von Wählerstimmen ist illegal
Der Kauf von Wählerstimmen ist illegal, auch wenn kein Gesetz dies verbietet. So lautet das Urteil des Verfassungsgerichts vom Dienstag. Mit dem Urteilsspruch hat das Gericht auf die Beschwerde über die Kommunalwahlen im nordböhmischen Krupka / Graupen reagiert. Mit seiner Entscheidung öffnete das Verfassungsgericht den Weg für die Wiederholung der Kommunalwahlen, möglicherweise nicht nur in Krupka selbst.
Im Rathaus in Krupka herrschte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts keine große Begeisterung. Einer der Mitarbeiter dort sagte dem Tschechischen Fernsehen:
„Ich werde daraus nicht so richtig klug. Ich habe nur begriffen, dass die Unsicherheit auch weiterhin andauert.“
Die Vertreter der Bürgerinitiativen, die die Beschwerde eingereicht haben, sind hingegen zufrieden. Auch wenn die Stadt nun ein paar Monate ohne Führung bleibe, lohne sich das Warten. Denn nun könnten neue, legale Wahlen durchgeführt werden, meint Miloslava Bačová von der „Vereinigung für ein gesundes Krupka“:„Es ist doch unmöglich, dass sich die Kommunalwahlen in eine Versteigerung von Posten im Stadtrat verwandeln.“
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist nach Meinung der Beschwerdeführer nicht nur für Krupka, sondern für alle Städte und Gemeinden von Bedeutung. Es bleibt aber abzuwarten, wie das Verfassungsgericht im Falle weiterer Beschwerden entscheiden wird, die im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen eingereicht wurden. Mit Spannung wird vor allem das Urteil zu den Kommunalwahlen in Prag erwartet. In der tschechischen Hauptstadt haben sich die unterlegenen Parteien und Gruppierungen nicht über Bestechung der Wähler beschwert, sondern über die Teilung Prags in sieben Wahlbezirke. Diese Maßnahme, die sich an der Grenze des Legalen bewegt hat, war für die größten Parteien vorteilhaft und hat praktisch die Entstehung der großen Koalition in der Metropole ermöglicht.Im Fall von Krupka haben sich die Verfassungsrichter sich auf die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates berufen. Wie und wann sie im Falle von Prag entscheiden werden, ist bisher nicht klar. Die Richter sind an keinerlei Frist gebunden.