Zwei tschechische Neonazis von Kreisgericht zu Haftstrafen verurteilt

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Vor dem Kreisgericht in Havlíčkův Brod / Deutsch Brod sind am Donnerstag zwei tschechische Neonazis wegen der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts zu Haftstrafen verurteilt worden. Patrick Gschwend informiert.

Eric Sedláček,  0rechts  (Foto: ČTK)
Erik Sedláček ist zu drei Jahren, sein Mitstreiter Libor Budík zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Sie haben in den Jahren 2003 und 2004 die neonazistische Internetzeitschrift „Poslední generace“ – auf Deutsch „Die letzte Generation“ – herausgegeben und geschrieben. Sedláček steht im Kreis Vysočina auf dem zweiten Platz der Kandidatenliste der rechtsextremen Arbeiterpartei für die Regionalwahlen im Oktober. Die Richterin des Kreisgerichts in Havlíčkův Brod, Hana Doubková, fasste den Straftatbestand zusammen und begründete das Gerichtsurteil:

„Sie hetzten gegen Juden und gegen Roma und behaupteten natürlich auch, dass die weiße Rasse angeblich überlegen sei. Sie werden wegen diesem Handeln als große Gefahr für die Gesellschaft betrachtet. Dies schlägt sich auch in dem Urteilsspruch nieder.“

In den antisemitischen und hasserfüllten Artikeln der Zeitschrift wurde unter anderem der Holocaust geleugnet und offen zur - so wörtlich - „Liquidierung von Juden“ aufgerufen. Laut dem Internetserver antifa.cz gehört ihr Herausgeber und Autor Erik Sedláček zur intellektuellen Führungsspitze der Neonaziszene in der Region Vysočina.

Libor Budík mit seiner Anwältin  (Foto: ČTK)
Das nun ausgesprochene Urteil könnte ein Präzedenzfall sein, erklärte Ondřej Cakl von der Bürgervereinigung Toleranz, die sich gegen rechtradikale Aktivitäten engagiert. Das Gericht habe nämlich die Pseudonyme, mit denen die Artikel unterzeichnet wurden, mit deren Urhebern in Verbindung gebracht. Als diese wurden eben die beiden Angeklagten identifiziert. Der 26-jährige Erik Sedláček verweigerte vor Gericht jede Aussage. Sein um vier Jahre älterer Komplize Libor Budík stritt sämtliche Vorwürfe ab.

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Der Staatsanwalt am Kreisgericht in Havlíčkův Brod, Zdeněk Štěpánek, äußerte sich zufrieden über das Urteil:

„Die Propagierung des Nazismus ist schon an sich ein sehr gefährliches Handeln. Dass die Verurteilten ihre Ansichten im Internet verbreitet haben, erhöht diese Gefahr noch.“

Dass die Strafe ohne Bewährung ausgesprochen wurde, sei voll gerechtfertigt, auch wenn beide Angeklagten noch nicht vorbestraft seien, so Štěpánek weiter. Der Strafverteidiger Erik Sedláčeks legte kurz nach dem Urteilsspruch noch vor Ort Berufung gegen das Urteil ein.