Zweifelhafte Begnadigung durch Präsident Klaus

Anna Benešová (Foto: ČT 24)

Am vergangenen Dienstag machte Staatspräsident Václav Klaus einmal mehr von seinem Recht auf Begnadigung Gebrauch. In 14 Fällen hob er die Strafverfolgung von Verurteilten auf. Einer der Fälle aber weckte nicht nur die besondere Aufmerksamkeit der Medien, sondern rief auch den Widerstand der Prager Staatsanwaltschaft hervor. Der Hintergrund: In einer Zeit, in der der Kampf gegen Korruption von Politikern aller Parteien tagtäglich proklamiert wird, wurde eine wegen Korruption verurteilte leitende Angestellte einer privaten Prager Universität begnadigt.

Anna Benešová  (Foto: ČT 24)
Anna Benešová war früher Direktorin und Schatzmeisterin der privaten Metropolitan-Universität in Prag. Vor drei Jahren wurde sie von der Antikorruptionspolizei beschuldigt, in mehreren Fällen Leute bestochen zu haben. Verhaftet wurde sie in dem Moment, als sie gerade auf dem Weg zum ersten Ball ihrer Uni war. Kurz danach stellte die Verhaftete einen Antrag auf Begnadigung, die der Staatspräsident erteilen kann. In ihrem Korruptionsfall wurde jedoch weiter ermittelt. Es zeigte sich, dass die Schatzmeisterin rund 50 hohen Staatbeamten die Studiengebühren erlassen hatte. Sie war davon überzeugt, dass sie sich dafür künftig bei der Uni revanchieren würden. Der Polizei zufolge verteilte Benešová auch Bestechungsgelder, und zwar in Umschlägen mit Informationsmaterial zur Uni. Auf Kosten der Universität ließ die Schatzmeisterin zudem ihre Wohnung und ihr Haus in Stand setzen. Im November vergangenen Jahres wurde Benešová deshalb wegen Korruption und Veruntreuung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde ihr untersagt, einen führenden Posten an der Uni zu bekleiden.

Václav Klaus | Foto: Radio Prague International
In dieser Woche hat Staatspräsident Václav Klaus nun Anna Benešová begnadigt, mit der Begründung, sie kümmere sich um ihren schwer kranken Mann. Die Prager Staatsanwaltschaft reagierte empört. Staatsanwalt Marek Bodlák erklärte, die Begnadigung trete die vierjährige Arbeit der Justiz mit Füßen.

„Anna Benešová wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, und das war eine sehr milde Strafe, die sich an der unteren Grenze des Strafsatzes bewegte. Die Richter haben bereits die Familiensituation der Verurteilten berücksichtigt und sich aus dem Grund für eine so niedrige Strafe entschieden. Ich verstehe in diesem Fall nicht den Sinn der Begnadigung. Denn diese wurde eben auch damit begründet, dass sich die Verurteilte um ihren kranken Mann kümmert und dass sie noch nicht vorgestraft sei.“

Der Berater des Staatspräsidenten Jiří Payne zeigte mehr Verständnis für die Entscheidung des Staatspräsidenten:

„Die Begnadigung durch den Staatspräsidenten hängt nicht damit zusammen, was passiert ist. Das Institut der Begnadigungen bietet die Möglichkeit, den Fall aus einem ganz anderen Aspekt zu sehen. Die Begnadigung wird aufgrund von Dokumenten erteilt, die das Gericht gar nicht kannte. Ebenso weiß das Gericht nichts über den Antrag auf Begnadigung. Den Antrag hat nur der Staatspräsident zur Verfügung, und niemand anderer hat ihn gesehen.“

Marek Bodlák  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Marek Bodlák zufolge wäre es annehmbarer, wenn der Staatspräsident in diesem Fall seine Motivation für die Begnadigung nicht begründet hätte.

„Ich halte es für ein sehr ungünstiges Signal für die Gesellschaft. Wir hören täglich über Antikorruptionsmaßnahmen, über die Notwendigkeit, gegen die Korruption zu kämpfen. Andererseits wird eine Täterin, die wegen Korruption verurteilt wurde, begnadigt. Die Korruption ist sehr latent. Es gibt nur wenige Korruptionsfälle, in denen jemand verurteilt wurde. Wenn die Strafverfolgung bis zu einem erfolgreichen Ende geführt wird, geht es schon um einen kleinen Sieg. Wenn die Arbeit der Justiz aber mit einem einzigen Federstrich annulliert wird, ist das nicht gut.“