Als Nicht-EU-Bürger in Tschechien: Bedingungen für Krankenversicherte sollen sich verbessern

VZP

Wer als Ausländer aus einem Nicht-EU-Land nach Tschechien kommt, muss sich hierzulande krankenversichern. Bisher kam hierfür nur die größte Krankenversicherung des Landes in Frage, die VZP, beziehungsweise deren Tochtergesellschaft Pojišťovna VZP. Doch dieses Monopol wurde nun vom Abgeordnetenhaus gekippt.

Ausländer aus Drittstaaten, die in Tschechien leben, dürfen in Zukunft frei ihre Krankenversicherung auswählen. Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am Mittwoch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Bisher mussten die Betroffenen die Pojišťovna VZP als Versicherung nehmen, eine Tochter der VZP, der größten Krankenversicherung des Landes. Diese De-facto-Monopolstellung hatte das Abgeordnetenhaus in der letzten Legislaturperiode eingeführt. Nun stehen Änderungen an, denn der tschechische Senat sieht das Gesetz im Widerspruch zu geltendem EU-Recht.

Magda Faltová | Foto: Magdalena Hrozínková,  Radio Prague International

Magda Faltová leitet die NGO „Sdružení pro integraci a migraci“ (Verein für Integration und Migration). In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks erläutert sie, wer konkret nun von der Änderung Gebrauch machen kann:

„Es geht vor allem um Menschen mit langfristigen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen (tschechisch „dlouhodobý pobyt“), die sich nicht gesetzlich versichern können. Das heißt, es handelt sich um Personen, die in der Regel nicht angestellt sind. Durch die Novelle können nun Kinder mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden. Ansonsten ergeben sich Änderungen für Menschen, die hier unternehmerisch tätig sind, für die Familienzusammenführung nach Tschechien gekommen sind oder im Land studieren.“

Für diese Nicht-EU-Bürger, die gesetzlich verpflichtet sind, in Tschechien eine Krankenversicherung abzuschließen, sieht die Novelle auch eine weitere Änderung vor. So soll die maximale Versicherungssumme pro Fall angehoben werden. Die Abgeordneten sprachen sich am Mittwoch für einen Betrag von bis zu 400.000 Euro aus. Der Senat, der der Entscheidung des Abgeordnetenhauses noch zustimmen muss, wollte dies ursprünglich nur auf 120.000 Euro begrenzen.

Doch ganz gleich, wie hoch das Limit schließlich ausfalle, für die Versicherten bringe diese Änderung nicht nur Vorteile mit sich, betont Faltová:

„Wir befürchten vor allem, dass die Kosten nun unangemessen in die Höhe schnellen und so kaum noch bezahlbar sind. Schon jetzt stellt die Krankenversicherung eine große finanzielle Belastung dar – vor allem für Studenten und Menschen, die wegen des Familiennachzugs hierherkommen.“

Die Leiterin der NGO berichtet zudem von weiteren Problemen, die die private Krankenversicherung in Tschechien für Ausländer mit sich bringt:

„In der Praxis passiert es oft, dass die Versicherung nicht bis zum gesetzten Grenzwert bezahlen will. Sie beruft sich dann auf irgendwelche Bedingungen. So behauptet sie etwa, zu der Erkrankung des Ausländers sei es bereits vor Versicherungsabschluss gekommen.“

Hinzu kämen weitere Hürden für die Ausländer beim Arztbesuch:

„Oft wollen Ärzte diese Personen nicht untersuchen und bevorzugen stattdessen Menschen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Denn mit den Ausländern und ihrer privaten Versicherung geht ein großer bürokratischer Aufwand einher. Hinzu kommen Bedenken, dass die Kosten womöglich nicht beglichen werden. Oft müssen die Ausländer die Summe deshalb in bar bezahlen und bekommen das Geld dann erst rückwirkend von ihrer Versicherung zurück.“

Foto: Khalil Baalbaki,  Tschechischer Rundfunk

Magda Faltová hält die aktuellen Änderungen deshalb nur für einen Tropfen auf den heißen Stein. Auf lange Sicht müssten Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in Tschechien leben, in die hiesige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, fordert die Verbandschefin:

„Unserer Meinung nach sollten Ausländer, die langfristig in Tschechien leben, Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben. Ein erster Schritt ist, dass dies nun ab 1. Januar 2024 für Kinder möglich werden soll. Aber auch weitere Menschen, die hier länger als ein Jahr wohnen, sollten integriert werden. Es hätte wirklich Sinn, dass auch sie in das System einzahlen. Das öffentliche Versicherungssystem würde dadurch gestärkt werden.“

Autoren: Ferdinand Hauser , Martina Mašková
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